Psykoman ist eine ziemlich unbekannte Comicfigur. Jetzt hat deren Urheber in Deutschland gegen Google geklagt, weil Psykoman-Bilder über Googles Bildersuche zu finden sind. Die Klage vor dem Hamburger Landgereicht war erfolgreich.
Dort wurde geurteilt, dass Google bei seinem Bilder-Suchmechanismus nur noch Bilder anzeigen darf, bei denen die Rechteinhaber der Veröffentlichung zugestimmt haben. Der Aufwand derlei Anzeigerechte im Vorfeld einzuholen, ist praktisch natürlich nicht zu bewältigen.
Das Urteil des Hamburger Landgerichts bedeutet also sozusagen das Aus für Googles Bildersuche in Deutschland. Google hat inzwischen abgekündigt, das Urteil anfechten zu wollen.
Michael Nickles meint: Viele werden rufen "Was für ein Quatsch.". Ist es leider nicht. Google zeigt bei seiner Bildersuche zwar nur Miniaturen an, man kann diese Miniaturen aber über Google auch in Originalgröße anzeigen lassen.
Die Seite, auf der sich ein Bild befindet, kriegt also keinen Seitenabruf, verdient nichts und dem Betrachter des Bildes wird nicht mal sofort klar, von wem dieses Bild eigentlich stammt. Google "kassiert" allerdings an diesen Bildern.
Im Moment gibt es zwar noch keine Werbeeinblendungen bei der Bildersuche, aber die wird sicherlich irgendwann kommen - und dann läuft das Fass endgültig über. Aktuell erprobt Google das Einblenden von Werbung bei der Bildersucher bereits (siehe Google testet Anzeigen in Bildersuche)
Das Gerichtsurteil aus Hamburg ist gut. Sicherlich zu streng, aber es sollte Google zumindest klarmachen, dass es Schranken geben muss, wenn es ums Kassieren mit fremden Inhalten geht.