Hallo,
meine Tochter (20 Jahre alt) hat einen Brief bekommen mit der Aufforderung GEZ-Gebühren zu zahlen.
Sie befindet sich z.Zt. noch in der Berufsausbildung und wohnt im Elternhaus.
Dürfen die das überhaupt?
MfG. Hexagon
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Haben sie dort etwas geändert? Den afaik waren familienmitglieder als teile des haushalts gezählt ähnlich wie Ehepartner auch wenn sie in unterschiedlichen Räumen schlafen.
Oder war ich schon immer auf einen Irrweg
Oder ;)
Im ernst: dass Azubis für ihre Geräte selber die Gebühren zahlen müssen, auch wenn sie im Haushalt der Eltern leben, war schon immer so.
Ebenso, dass unverheiratete Lebenspartner für ihre eigenen Geräte zahlen (müssen).
Das hat z.B. folgendes Zur Folge:
Die A zieht mit dem B zusammen. Er, Autofreak, hat ein tolles Cabrio mit guter Musikanlage - aber nur ein einfaches Kofferradio und einen billigen transportablen Fernseher.
sie hingegen hat kein auto, da sie ihren Arbeitsplatz gut mit dem Fahrrad oder auch dem ÖPNV erreichen kann, dafür hat sie sich einen guten Flachbildfernseher und eine gute Stereoanlage gegönnt.
Für TV und Radio zu Hause zahlt sie auch weiterhin die GEZ.
Aber: für das Radio im Cabrio muss der B jetzt ebenfalls GEZ-Gebühren zahlen (übrigen müsste er das auch, wenn die A ein eigenes auto mit (einfachst) Radio hätte).
Da die beiden unverheiratet sind, zählen sie nämlich als eigene Haushalte obwohl sie zusammenleben...
Volker
Oder war ich schon immer auf einen Irrweg
Oder ;)
Im ernst: dass Azubis für ihre Geräte selber die Gebühren zahlen müssen, auch wenn sie im Haushalt der Eltern leben, war schon immer so.
Ebenso, dass unverheiratete Lebenspartner für ihre eigenen Geräte zahlen (müssen).
Das hat z.B. folgendes Zur Folge:
Die A zieht mit dem B zusammen. Er, Autofreak, hat ein tolles Cabrio mit guter Musikanlage - aber nur ein einfaches Kofferradio und einen billigen transportablen Fernseher.
sie hingegen hat kein auto, da sie ihren Arbeitsplatz gut mit dem Fahrrad oder auch dem ÖPNV erreichen kann, dafür hat sie sich einen guten Flachbildfernseher und eine gute Stereoanlage gegönnt.
Für TV und Radio zu Hause zahlt sie auch weiterhin die GEZ.
Aber: für das Radio im Cabrio muss der B jetzt ebenfalls GEZ-Gebühren zahlen (übrigen müsste er das auch, wenn die A ein eigenes auto mit (einfachst) Radio hätte).
Da die beiden unverheiratet sind, zählen sie nämlich als eigene Haushalte obwohl sie zusammenleben...
Volker