Hallo,
meine Tochter (20 Jahre alt) hat einen Brief bekommen mit der Aufforderung GEZ-Gebühren zu zahlen.
Sie befindet sich z.Zt. noch in der Berufsausbildung und wohnt im Elternhaus.
Dürfen die das überhaupt?
MfG. Hexagon
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
doch diese Untershciede gibt es schon, ich dachte plus das die "ehe" ausnahme allgemein für Familien gilt.
Bei uns in der WG haben wir einen Gebührenzahler, das heißt es dürfen geräte von ihn in seinen Zimmer und in allgemein Nutzbaren Räumen stehen, mein Laptop wird aber gebührenpflichtig sobald ich ihn in mein Zimmer mitnehme.
Edit: Für ehe ähnliche gemeinschaften, bei den kein privates rückzugszimmer mit Radio/TV vorhanden ist reicht auch ein gebührenzahler.