Hallo,
ich bin umgezogen und habe hier einen neuen Internetvertrag. Den alten am alten Wohnort konnte/wollte ich nicht mitnehmen. Ein Kündigungsgrund ist ein Umzug nicht, das ist mir klar, aber was nun?
Zahlen will ich durchaus weiter, allerdings besteht laut Provider nicht nur eine Zahlungs- sondern auch eine Abnahmeverpflichtung, dh ich MUSS den Zugang irgendwo schalten lassen. Dies geht aber technisch nicht, da hier in der neuen Wohnung ja schon ein Anschluß vorhanden ist. Ich wollte den Vertrag, der noch fast 2 Jahre geht (gerade erst abgeschlossen gewesen vor Umzug) einfach weiterlaufen lassen, da ich keine Lust habe, 50% der noch ausstehenden Beträge auf einen Schlag zu zahlen. Der Provider behauptet aber nun ich müsse dann die Leitung auch nutzen, was sich für mich wie Käse anhört. Angeblich sei das was rechtliches... weiß da jemand was genaues?
Internetanschluss und Tarife 23.318 Themen, 97.870 Beiträge
also ein normaler Umzug ist kein Kündigungsgrund das ist richtig. Aber wenn der neue Standort vom Provoider nicht versorgt werden kann dann kannst du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Ist deine neue Adresse gar nicht in einem DSL Ausbaugebiet gilt Sonderkündigungsrecht. Ist an der vorhandenen Adresse schon ein Anschluss müsstest du neu schalten lassen. Das würde bedeuten der Provider muss eine neue Dose legen lassen, eine Dose hat einen Anschluss, unten am APL (Kasten im Keller / an der Hauswand) liegen aber zumeist mehrere Leitungen an.
Die Telekom hat in der Regel weniger Stress nen Neuanschluss zu legen. Andere Anbieter scheuen sich da, weil sie dafür einen Telekom Techniker beauftragen müssen, der kostet den Provider dann einiges.
Also würde ich folgendermaßen an die Sache gehen: Gib dem Anbieter deine neue Adresse an, er kann die bestehende Leitung nicht abschalten lassen keine Sorge. Wenn dein alter Anbieter dann meint er kann dort nicht schalten, dann kannst du den Vertrag beenden. Musst halt nur eventuell vergünstigte Hardware zurückgeben.
LG Andreas