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Internetvertrag ohne tatsächliche Schaltung möglich?

Sirene / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich bin umgezogen und habe hier einen neuen Internetvertrag. Den alten am alten Wohnort konnte/wollte ich nicht mitnehmen. Ein Kündigungsgrund ist ein Umzug nicht, das ist mir klar, aber was nun?
Zahlen will ich durchaus weiter, allerdings besteht laut Provider nicht nur eine Zahlungs- sondern auch eine Abnahmeverpflichtung, dh ich MUSS den Zugang irgendwo schalten lassen. Dies geht aber technisch nicht, da hier in der neuen Wohnung ja schon ein Anschluß vorhanden ist. Ich wollte den Vertrag, der noch fast 2 Jahre geht (gerade erst abgeschlossen gewesen vor Umzug) einfach weiterlaufen lassen, da ich keine Lust habe, 50% der noch ausstehenden Beträge auf einen Schlag zu zahlen. Der Provider behauptet aber nun ich müsse dann die Leitung auch nutzen, was sich für mich wie Käse anhört. Angeblich sei das was rechtliches... weiß da jemand was genaues?

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Sirene bilibi „Hallo, so wie es aussieht hast du zwei Hausstände zusammengelegt. Schon mal...“
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hm geredet hab ich mit denen schon mehrfach. Ob eine Frau drauf reagiert, wenn eine andere Frau ihr Honig ums Maul schmiert? weiß nicht, habe eher das Gefühl, dass das mit Männern klappt. Aber so charmant man auch ist, es läuft immer drauf hinaus daß wir kündigen sollen und damit 50% der Restbeträge fällig werden. Nach Ratenzahlung habe ich aber tatsächlich noch nicht gefragt. Ist vllt das Günstigste, das so zu beenden. Ich werde mal nachfragen ob das möglich ist.

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