Ich will nur noch mal daruf hinweisen. Die jüngeren Jahrgänge wissen dies, aber die älteren eben z.T. noch nicht.
Wer in den 90er-Jahren ein schnurloses Telefon gekauft hat und dieses immer noch benutzt, muss sich unter Umständen spätestens am 31.12.2008 von diesem Gerät trennen: Ab Januar 2009 ist der Betrieb von analogen Funktelefonen der Klassen „CT1+“ und „CT2“ verboten.
Ich geb zu es ist ein eher theorethisches Problem, nur wer weiß ob sein Telephon nicht eben abstrahlt, weil defekt.
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Und welbst wenn der Wagen erstmal da steht und was gemessen hat, ich möchte mal den Sachverständigen sehen, der vor Gericht aussagt, dass ein analoger Sender mit der Leistung ein GSM-Handy tatsächlich stört.
Wie soll das gehen? Für den Sendemast ist das Rauschen des CT1 wo hinderlich, wie für uns der Staub aud dem Gehweg. Selbst wenn wird von einer GSM-Verbindung am äußersten Rande einer Funkzelle reden: bevor das analoge Signal das digitale Downlink-Signal von der entfernten Basisstation unbrauchbar macht, ist das Handy mit der Sendeleistung für den Uplink längst am Ende.
Oder irre ich mich da etwa?