Habe diesen Artikel gerade zufällig per Google entdeckt und wollte euch daran teilhaben lassen. Ich war schockiert. (Eingestellt am 29.08.2008):
Das Verbot der “Jugendpornografie” kommt, berichtet der beck-blog. Damit wird künftig auch der Besitz von Bildern und Filmen strafbar sein, bei denen die Darsteller zwischen 14 und 18 Jahren alt sind. Oder, als sogenannte “Scheinminderjährige”, zumindest so wirken.
Der beck-blog zum Problem der Scheinminderjährigen:
Der Gesetzgeber lässt hier die Normadressaten weitgehend im Regen stehen. Bei Zugrundelegung der bisher zu verzeichnenden regen Aufsichtspraxis und der ergangenen Rechtsprechung zum Parallelverbot von Posendarstellungen Minderjähriger (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 JMStV) ist jedoch davon auszugehen, dass nunmehr auch die Strafverfolgungsbehörden sich alleine von der Unbestimmtheit der vom Gesetzgeber insoweit gemachten Vorgaben nicht abschrecken lassen werden.
Insbesondere ist zu erwarten, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen irgendwo gespeicherter IP-Adressen weiter ansteigen wird. Denn künftig reicht es für den Anfangsverdacht, wenn sich der “Beschuldigte” mal auf einer Seite umgesehen hat, auf der die eine oder andere volljährige Aktrice ihren Job mit Lolita-Zöpfchen, in Schuluniform oder mit einem Lolli im Mund erledigt. Das dürfte weitaus leichter sein und häufiger passieren, als “zufällig” auf eine Seite zu stoßen, die Kinderpornografie bereit hält.
Auch für solche Dinge schwärmen dann täglich Dutzende, wenn nicht hunderte Polizisten zu Hausdurchsuchungen aus. Um in einer Vielzahl der Fälle dann nach monatelanger Überprüfung der Hardware festzustellen, dass der Beschuldigte überhaupt kein einschlägiges Material besitzt und man ihm auch nicht nachweisen kann, dass er sich den Besitz verschaffen wollte.
Die Mitteilung, wonach das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt wurde, können sich viele Betroffene dann gemütlich abheften. Sie haben als Neu-Arbeitslose ja viel Zeit. Um die Scherben des früheren Privatlebens aufzukehren, braucht man auch nicht den ganzen Tag.
Wo die Ermittlungsbehörden damit schon alle Hände voll zu tun haben, müssen sie natürlich nichts Gescheites unternehmen, um mal an die Hersteller von echter Kinderpornografie zu kommen. In diesem Bereich hört man jedenfalls eher selten von Fahndungserfolgen. Obwohl die möglich wären, wenn vorhandene Ressourcen sinnvoller eingesetzt würden.
Nachtrag: Mit in Kraft treten des neuen Strafgesetzeparagrafen § 184 c StGB am 05.11.2008, welcher die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz jugendpornografischer Schriften unter Strafe stellt, gibt es nun die erste Verfassungsbeschwerde zu verzeichnen.
Laut Pressemitteilung der Hustler Europe GmbH aus Krefeld (32/08) hat das Unternehme Verfassungsbeschwerde gegen das neue Pornoverbot für scheinminderjährige Darsteller erhoben. Mit diesem Verbot greife der deutsche Gesetzgeber in ihre Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit ein und würde so ihre Grundrechte verletzen. Hustler strenge daher die Aufhebung der Strafbarkeit für scheinjugendliche Darsteller an. Hustler bekräftigte, dass sie strengstens darauf achten würden, dass die Darsteller ihrer Produktionen mindestens 18 Jahre alt seien.
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Dieses Posting hatte ich zu einem anderen Thema hier schon einmal gemacht und da ich es sehr passend finde, möchte ich es hier noch einmal wiederholen:
Die Natur ist auf Fitness, Fortpflanzungs- und Überlebensfähigkeit „programmiert“, wobei insbesondere die Fortpflanzung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt stattfinden muß, um die Nachkommenschaft zu sichern.
In der Jugend verfügen viele Spezies, also auch der Mensch, über eine Vielzahl von Abwehrmechanismen, die sowohl Krankheiten als auch einen frühzeitigen Tod verhindern. So übernimmt beispielsweise die körpereigene Harnsäure in dieser Zeit weitgehend die Aufgaben des Vitamin C; im fortgeschrittenen Alter führt eine überschüssige Harnsäureproduktion jedoch zur Entstehung von Gicht, einer sehr schmerzhaften Krankheit.
Ganz ähnlich verhält es sich mit einem Protein namens Apolipoprotein E, das in jugendlichem Alter für eine Vergrößerung der Gehirnmasse und demzufolge eine höhere Intelligenz sorgt. Im Alter hingegen weist es leider eine genau gegenteilige Wirkung auf, gilt es doch als Auslöser der Alzheimer-Krankheit, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die davon betroffenen Menschen ihre ehemaligen intellektuellen Fähigkeiten mehr und mehr verlieren.
Aus diesen Beobachtungen folgert, daß hohes Alter in der Natur gar nicht vorgesehen, sondern lediglich das Ergebnis von Wohlstand, guten Lebensbedingungen und einer fortschrittlichen medizinischen Versorgung ist.
Deshalb hat die Natur es so vorgesehen, das "jung" als attraktiv empfunden und somit die Chance auf gesunden Nachwuchs vergrössert wird. Der Ursprung, warum wir also potentiell auf junge Männer und Frauen fixiert sind und diese sexuell favorisieren, dürfte in unseren Genen zu finden sein.
Ein Defekt und somit unnatürlich kann es erst dann genannt werden, wenn eine Grenze dabei überschritten wird und Sexualpartner favorisiert werden, die auf Grund ihres Alters nicht einmal Geschlechtsreif sind.
(Alles andere ist wohl eher eine Frage der Moral und des "gesunden" Menschenverstandes, der aber eben nicht immer konform mit den Instinkten sein muss. Niemand kann etwas für seine Neigung, aber die Frage ist wie wird damit umgegangen. Zwischen richtig oder falsch sollte jeder für sich selbst entscheiden können)
Ist es nicht vllt sogar sinnvoll das diese Nachfrage von volljährigen Frauen bedient wird?! Die Nachfrage ist ja nun mal definitiv vorhanden (und ich rede nicht von Pädophilie - Definition: Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechtsreifung befinden)
Somit können Männer die junge "Frauen" bzw. Minderjährige, sagen wir mal zwischen 13-18, als attraktiv empfinden (was sicher nicht wenige sind) durch dieses Angebot ihre Lust befriedigen ohne das tatsächlich Minderjährige dafür missbraucht werden.