Hallo,
ich hab vor einiger Zeit etwas bestellt, eine neue Festplatte. Die war leider ziemlich lang nicht lieferbar und eigentlich auf Lager. Laut Support hat mir die letzte zufällig einer gerade weggeschnappt - das war Pech. Dass allerdings die Nachlieferung so lang dauern würde, haben beide Seiten, also ich und Händler nicht gewusst. Leider musste ich 4 Wochen warten. Ich bin allerdings kurzfristig beruflich wegbeordert worden in die Schweiz. Prompt war keiner zu hause, um die Nachnahme anzunehmen und auch der Zettel ging irgendwie "verschütt". Das hängt damit zusammen, dass bei uns neuerdings immer mal was aus den Briefkästen gefischt wird.
Meine Schwester war "beauftragt", nach meiner Post zu schauen und ein gelber Zettel war nicht darunter. Somit ist das Paket bei DHL eingelager worden und nach 7 oder 8 Tagen ging es wieder zurück zum Händler.
Da ich dachte, dass sich das ganze mittlerweile nach 6 Wochen in Wohlgefallen aufgelöst hat, habe ich mir gleich eine Festplatte im Ort (Laden) gekauft, da ich jetzt ohnehin nicht länger warten konnte.
Das ganze ist recht ungünstig gelaufen, ich dachte mir, wenn doch noch etwas ankommt, schicke ich es einfach binnen der 14 Tage zurück.
Nun schreibt der Händler mir per Mail, er hätte doppelte Kosten, da die Nachnahme nicht von mir angenommen wurde und er nun 2fachen Versand bezahlen müsse. Ich sei verpflichtet, ihm die Versandkosten von insgesamt 22 Euro (so hoch??? Normal hatte ich inkl. Nachnahme nur 8 Euro in der Rechnung per Email stehen) zurückzuerstatten.
Also mir kommt das komisch vor. Ich habe ihm eine Antwort geschrieben, dass es sehr unglücklich gelaufen ist und ich das Paket wegen der langen Lieferzeit ohnehin zurückgesandt hätte. Nun hat er sich nicht mehr gemeldet.
Das ganze ist natürlich extrem ärgerlich und ungünstig gelaufen.
Was sagt ihr dazu? Hat ein Händler oder Absender wirklich so viele Kosten zu tragen, wenn die Nachnahme nicht angenommen wird und von DHL zurückbefördert wird an den Absender?
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Da wäre ich als Händler auch sauer... :-)
Dennoch sehe ich in diesem Fall keine Handhabe für den Händler. Hättest Du die Annahme verweigert, hättest Du gegen eine Nebenleistungspflicht aus dem Kaufvertrag verstoßen (= Abnahme der Kaufsache, § 433 (2) BGB). Auch beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen i.d.R. dann zu laufen, wenn Du die Ware in Händen hast (von Ausnahmefällen wie dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in Schriftform mal abgesehen).
Dein Fall ist aber anders gelagert:
Du hattest gar keine Kenntnis davon, dass das Paket unterwegs war, da Dir die Benachrichtigung nicht zugegangen ist. Sofern Dein Briefkasten den DIN-Vorschriften DIN 32617 entspricht liegt der schwarze Peter nun bei DHL. Die sind Vertragspartner des Händlers soweit es um den Versand geht, und haben ihren Vertrag nicht erfüllt. Der Händler kann also höchstens versuchen, Schadensersatz von DHL zu bekommen.