Hallo,
ich hab vor einiger Zeit etwas bestellt, eine neue Festplatte. Die war leider ziemlich lang nicht lieferbar und eigentlich auf Lager. Laut Support hat mir die letzte zufällig einer gerade weggeschnappt - das war Pech. Dass allerdings die Nachlieferung so lang dauern würde, haben beide Seiten, also ich und Händler nicht gewusst. Leider musste ich 4 Wochen warten. Ich bin allerdings kurzfristig beruflich wegbeordert worden in die Schweiz. Prompt war keiner zu hause, um die Nachnahme anzunehmen und auch der Zettel ging irgendwie "verschütt". Das hängt damit zusammen, dass bei uns neuerdings immer mal was aus den Briefkästen gefischt wird.
Meine Schwester war "beauftragt", nach meiner Post zu schauen und ein gelber Zettel war nicht darunter. Somit ist das Paket bei DHL eingelager worden und nach 7 oder 8 Tagen ging es wieder zurück zum Händler.
Da ich dachte, dass sich das ganze mittlerweile nach 6 Wochen in Wohlgefallen aufgelöst hat, habe ich mir gleich eine Festplatte im Ort (Laden) gekauft, da ich jetzt ohnehin nicht länger warten konnte.
Das ganze ist recht ungünstig gelaufen, ich dachte mir, wenn doch noch etwas ankommt, schicke ich es einfach binnen der 14 Tage zurück.
Nun schreibt der Händler mir per Mail, er hätte doppelte Kosten, da die Nachnahme nicht von mir angenommen wurde und er nun 2fachen Versand bezahlen müsse. Ich sei verpflichtet, ihm die Versandkosten von insgesamt 22 Euro (so hoch??? Normal hatte ich inkl. Nachnahme nur 8 Euro in der Rechnung per Email stehen) zurückzuerstatten.
Also mir kommt das komisch vor. Ich habe ihm eine Antwort geschrieben, dass es sehr unglücklich gelaufen ist und ich das Paket wegen der langen Lieferzeit ohnehin zurückgesandt hätte. Nun hat er sich nicht mehr gemeldet.
Das ganze ist natürlich extrem ärgerlich und ungünstig gelaufen.
Was sagt ihr dazu? Hat ein Händler oder Absender wirklich so viele Kosten zu tragen, wenn die Nachnahme nicht angenommen wird und von DHL zurückbefördert wird an den Absender?
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Dass Du Dir die Welt so zurechtbiegst (oder -lötest) wie sie Dir gefällt ist zwar originell, Du könntest aber damit auch mal an den Falschen geraten.
Also erfüllt er seine eigene Versprechnen nicht und ich soll das einfach hinnehmen? LOL
Sagt Dir die Klausel "Zwischenverkauf vorbehalten" etwas? Du findest diese in vielen AGB. Das bedeutet in etwa folgendes: Wenn jemand nahezu zeitgleich dasselbe Teil bestellt und nur noch eines davon am Lager ist, gehst Du unter Umständen erst mal leer aus.
Die Anzeige des Lieferstatus ist keine verbindliche Zusage (und somit kein "Versprechen") - schließlich erfüllt ein Online-Shop rechtlich lediglich die Aufgabe der "Anpreisung", nicht die eines rechtsverbindlichen Angebots.
Das rechtlich verbindliche Angebot gibt der Käufer ab, wenn er eine Bestellung tätigt. Der Verkäufer kann nun das Angebot annehmen und die Ware oder eine Auftragsbestätigung schicken.
Sollte der Artikel mittlerweile vergriffen sein - darüber wird man ja i.d.R. informiert - kann man immer noch mit dem Verkäufer kommunizieren und ggf. den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen canceln.
Außerdem: welcher Händler würde denn auf der Auslieferung bestehen, wenn er von vorne rein weiß, dass er auf den Ruckseldekosten sitzen bleibt?
Auch wenn eine Nachnahmesendung nicht zugestellt werden kann und daher zurück geht, fallen nicht unerhebliche (Mehr-)Kosten an. Diese sind höher als die Kosten für eine normale Retoure (mit vorbereitetem Paketaufkleber). Schon von daher wäre es dem Verkäufer lieber, wenn das Paket als Retoure zurückkommt.
Und wie gesagt: Wird das Paket nicht angenommen und geht auf dem Rückweg verloren, ist das zuerst einmal das Problem des Käufers (bzw. Bestellers). Denn dieser befindet sich nun - wie oben schon geschrieben - im Annahmeverzug.
Zuletzt - um wieder auf die rechtliche Seite zurückzukommen: Der Widerruf ist die einzige Möglichkeit, "sauber" aus dem Kaufvertrag rauszukommen. Nimmt man die Ware dagegen gar nicht an, hat das Verpflichtungsgeschäft (=Kaufvertrag) noch Bestand, das Erfüllungsgeschäft ist dagegen erst mal gescheitert. Und zwar schuldhaft durch den Käufer, sodass dieser für den entstandenen Schaden (= Kosten) haftbar gemacht werden kann.
Wärst Du mein Kunde und würdest Dich so verhalten wie Du es oben erkennen lässt, ich würde Dir den Arsch aus der Hose klagen. Den "König Kunde" kannst Du in diesem Fall vergessen; solche "Kunden" braucht kein Mensch.