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1§ 38. Einschränkung von Grundrechten.

Fake23 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Bin gerade durch Zufall in einem Blog auf die Nachricht gestossen, das unsere Grundrechte bereits erheblich eingeschränkt wurden. Dabei handelt es sich um die Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversertheit, der Freiheit der Person und des Brief, Post und Fernmeldegeheimnisses.

Ja hab ich etwas verpasst? Ich dachte ich lese nicht richtig oder war euch diese Gesetzesänderung bekannt? Habe über Google recherchiert und tatächlich, im

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I, Nr. 23 (auf Seite 999) findet man folgendes:

§ 98

Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.


Hier der Link : http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf

Und noch ein weiterer Link den ich dazu fand : http://lexetius.com/BKAG/38

Bin gespannt was ihr dazu sagt oder ob ich der einzige bin, der davon noch nichts wusste und gelinde gesagt schwer überrascht ist.

Gruss

Wenn du lachst, dann lacht die ganze Welt mit dir. Doch wenn du weinst, dann weinst du allein.
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Max Payne Fake23 „Hallo Max, ist denn diese Änderung nicht erst kürzlich 2007/2008 ersinnen und...“
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Es handelt sich in dem von Dir genannten Fall offenbar um ein 2008 erlassenes Gesetz, das u.a. Einschränkungen der von Dir genannten Grundrechte beinhaltet.
Ich dachte, Dir geht es allgemein darum, dass (bzw. ob) Grundrechte per Gesetz "ausgehebelt" werden können, darum habe ich Dir diese von mir so verstandene Frage beantwortet.

Im von Dir verlinkten Fall geht es um das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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