Bin gerade durch Zufall in einem Blog auf die Nachricht gestossen, das unsere Grundrechte bereits erheblich eingeschränkt wurden. Dabei handelt es sich um die Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversertheit, der Freiheit der Person und des Brief, Post und Fernmeldegeheimnisses.
Ja hab ich etwas verpasst? Ich dachte ich lese nicht richtig oder war euch diese Gesetzesänderung bekannt? Habe über Google recherchiert und tatächlich, im
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I, Nr. 23 (auf Seite 999) findet man folgendes:
§ 98
Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Hier der Link : http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf
Und noch ein weiterer Link den ich dazu fand : http://lexetius.com/BKAG/38
Bin gespannt was ihr dazu sagt oder ob ich der einzige bin, der davon noch nichts wusste und gelinde gesagt schwer überrascht ist.
Gruss
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Die von den Arge-Behörden gerne praktizierte Unterbringung in Berufsbereiche, zu denen Erwerbslose gar keine Neigung verspüren, hingegen überhaupt nicht.
Dem liegt eine Interessensabwägung zugrunde, da das Interesse der Allgemeinheit - dass jeder Mensch für sich selbst sorgen kann und nicht der Gemeinschaft zur Last fällt - das Interesse des Einzelnen an der freien Berufswahl überwiegt.
Dies passiert übrigens auch in anderen Bereichen. Das Grundgesetz schützt ja auch das Eigentum, trotzdem kann im Interesse der Allgemeinheit in das Eigentum eingegriffen werden, z.B. in Form von Enteignungen von Grundstücken, wenn eine Autobahn gebaut werden soll und die Grundstückseigner einen Verkauf verweigern.
Dem liegt eine Interessensabwägung zugrunde, da das Interesse der Allgemeinheit - dass jeder Mensch für sich selbst sorgen kann und nicht der Gemeinschaft zur Last fällt - das Interesse des Einzelnen an der freien Berufswahl überwiegt.
Dies passiert übrigens auch in anderen Bereichen. Das Grundgesetz schützt ja auch das Eigentum, trotzdem kann im Interesse der Allgemeinheit in das Eigentum eingegriffen werden, z.B. in Form von Enteignungen von Grundstücken, wenn eine Autobahn gebaut werden soll und die Grundstückseigner einen Verkauf verweigern.