Hallo Leute,
ich hab heute eine Mail bekommen von www.99downloads.de. Ich soll 60€ bezahlen weil ich mich da angemeldet haben soll. Man kann da Freeware laden die man aber auch für 0€ laden kann.
Ich soll mich da am 3.2.09 angemeldet haben und nicht von meinen Widerrufsrecht gebraucht gemacht haben.
Ich wollte der Sache eigentlich schnell aus dem Weg gehen !Soll ich ein Einschreiben /Rückschei schicken indem ich darauf verweise daß gesetzlich gesehen ein Widerrufsrecht 14 Tage dauert und somit nix bezahlt werden muss und gleichzeitig ein Widerrufsrecht in diesem Schreiben angegeben?
Oder was soll ich eurer Meinung nach machen falls da jetzt noch mehr kommt?
armin
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Meine Frage jetzt eher an euch, was soll ich eurer Meinung nach tun?
Gar nichts!
Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und sonstiges Gedöns per Mail sind zwar billig, aber wertlos. Nicht mal per einfacher Briefpost müsstest Du Dich um so etwas kümmern, denn es kann Jeder an Jeden Alles verschicken.
Für Dich wird es erst wirklich interessant, falls ein gerichtliche Mahnschreiben (per Post) kommen sollten. Dann musst Du fristgerecht widersprechen (Häkchen setzen, Begründung ist nicht mal notwendig) und an das austellende Gericht zurück senden. Jetzt wäre der Rechnungsleger in der Pflicht nachzuweisen, dass er mit Dir einen wirksamen Vertrag geschlossen hat.
Mahnbescheid: (http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html)
Gar nichts!
Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und sonstiges Gedöns per Mail sind zwar billig, aber wertlos. Nicht mal per einfacher Briefpost müsstest Du Dich um so etwas kümmern, denn es kann Jeder an Jeden Alles verschicken.
Für Dich wird es erst wirklich interessant, falls ein gerichtliche Mahnschreiben (per Post) kommen sollten. Dann musst Du fristgerecht widersprechen (Häkchen setzen, Begründung ist nicht mal notwendig) und an das austellende Gericht zurück senden. Jetzt wäre der Rechnungsleger in der Pflicht nachzuweisen, dass er mit Dir einen wirksamen Vertrag geschlossen hat.
Mahnbescheid: (http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html)