Hallo,
Kann ich meinen Handyvertrag bei Base (E-Plus) aufgrund der miserabelen Versorgung (Wilhelmshaven) Kündigen?
Es gibt dauernd störungen, und der der Empfang ist sehr schlecht! Das kotzt mich langsam aber sicher an...
Die sagten mir auch selber das es in der Ecke da oben mit dem Empfang nicht so gut läuft.
Haben sich schon einige Kunden beschwert...
Gibt es da möglichkeiten aus dem Vertrag zu kommen? Hab mir den dreck jetzt schon 3 Monate reingezogen.
Die einzigen die da wirklich gut was reissen sind O2 und T-Mobile.
Danke für eure Zeit, Mühe & Geduld.
$irion
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.601 Themen, 31.236 Beiträge
Habe aus demselben Grund meinen Vertrag gekündigt - ordentlich zum Vertragsende. Anfangs vor ca. 2 Jahren war der Empfang noch o.k. Scheinbar haben die aber zwischenzeitlich zuviele Flatrates verkauft und zuviele gelangweilte Schüler nehmen das wörtlich mit der Flatrate.
Ich hatte folgende Probleme:
- Verbindungen kamen trotz mehrfachen Versuchs nicht zustande - "Verbindungsfehler".
- Gespräche wurden unterbrochen, obwohl diese nicht besonders lang waren - passiert auch bei anderen Betreibern, allerdings wohl nicht so häufig.
- Verbindungen wurden unmittelbar nach Verbindungsaufbau abgebrochen. Ich denke, solch ein Mangel sollte ein Rechtsgrund für eine außerordentliche Kündigung sein, wenn dies zu verschiedenen Tageszeiten über einen längeren Zeitraum immer wieder so ist.
Ärgerlich natürlich, wenn das zu Beginn der zweijährigen Vertragszeit schon so ist. Kulanzanfrage sollte der erste Schritt sein - vielleicht lassen die ja freiwillig los. Ein Rechtsstreit dürfte zeit- und kostenintensiv sein. Schlechter Empfang ist natürlich schwer und durch Sachverständige nur sehr kostenintensiv zu beweisen, noch dazu an verschiedenen Standorten... Vielleicht hilft da die Verbraucherzentrale oder eine Fersehreportageredaktion.
Ich mache da keine Experimente mehr mit Billiganbietern, weil ich das Handy beruflich zwingend benötige. Bin jetzt bei Vodafone und habe keinerlei Verbindungsprobleme.