Ist vielleicht nicht so "dramatisch" wie die Affäre um den Dienstwagen von der Frau Schmidt, aber zu denken gibt es allemal.
Da verweigert Frau v.d. Leyen die Einsicht in Fahrtenbücher wegen "der Vielzahl von personenbezogenen Daten" in diesen Fahrtenbüchern. Peter Schaar, deutscher Datenschutzexperte und der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, sieht das allerdings nicht so. Man könne diese Begründung "nicht nachvollziehen", heißt es in einem dem "Stern" vorliegenden Schreiben der Behörde des Bundesbeauftragten. Sie forderte das Ministerium dieser Tage darum auf, "die ablehnende Entscheidung zu überprüfen".
Zum Bericht bei Stern.de geht es hier: Klick.
Meine Meinung: Wenn da doch nichts vorliegt, warum wird da versucht, was zu verheimlichen oder zu verdecken/vertuschen? Bin mal gespannt, wie das noch weitergeht...
Gruß
K.-H.
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Irgendwas verstehst du anscheinend nicht, darum will ich versuchen, dir ein Beispiel zu geben:
Stell dir vor, du arbeitest ein einer Firma X. Der Chef der Firma X stellt dir für geschäftliche Angelegenheiten einen Firmenwagen zur Verfügung mit der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Nun frage ich dich, wer das Recht hat, dieses Fahrtenbuch hin und wieder (oder so oft, wie er es will/es für nötig hält) zu kontrollieren. Richtig, der Chef!
Auf "unseren" Fall angewendet: Die Politikerin hat als "Angestellte des Volkes/des Steuerzahlers" - also auch von dir und mir - ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, welches sie für dienstliche Zwecke benutzen darf, unter der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn (im weitesten Sinne) das Volk nun dieses Fahrtenbuch kontrollieren will - was ihm ja zusteht, weil es der Chef dieser Politikerin ist - , dann kann diese Frau also einfach so den Einblick in das Fahrtenbuch verweigern mit dem Hinweis, dass man aus den Einträgen in dieses Fahrtenbuch Schlüsse auf ihre Privatsphäre schließen kann???
In jeder Firma würde die sofort gefeuert. Für private Angelegenheiten, welche sie vor der Öffentlichkeit verbergen will, hat sie gefälligst ihr privates Fahrzeug zu nutzen. Da braucht sie kein Fahrtenbuch zu führen und da ist sie niemandem Rechenschaft schuldig. Wenn sie aber mit dem Dienstfahrzeug private Angelegenheiten erledigt, dann ist das nicht rechtens. Und wenn sie sich weigert, die Fahrtendaten offenzulegen, dann ist da was faul.
Soviel aus meiner Sicht zu deinen manchmal doch sehr merkwürdigen Ansichten.
Gruß
K.-H.