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Kosten für komplette Neuinstallation eines Rechners

Vilco / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo zusammen..
in der überschrift stehts ja eigentlich schon..
in letzter zeit überhäufen mich meine freunde und bekannten...und deren bekannten mit anfragen für ihre rechner..
der eine hat hier ein problem der andere da...alles kleinigkeiten bei denen man ja auch gern hilft...
nur so langsam scheit es sich herum zusprechen dass ich das wohl nicht ganz unordentlich mache...
von freunden von mir nehme ich natürlich keine geld...aber wenn dann der freund eines fußballlehrers eines freundes auch noch zu mir kommt.....
ich will mich nat auch nicht unter wert verkaufen...

und nun wollt ich doch mal eine etwaige richtlinie haben von euch wieviel man zB für eine komplette neuinstallation eines rechners verlangen kann..oder was würde es denn bei einem *Profi* kosten...?

vielen dank schon mal im voraus..

lg aus thüringen

Vilco

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binjetzt30 Vilco „NEIN...ich habe nicht vor schwarz zu arbeiten...da ich nicht nachhaltig auf...“
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Du mußt dazu auch nicht "schwarz" arbeiten. Hier ein kleiner Auszug:
Nach § 22 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind "sonstige Einkünfte" nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie unter 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Sonstige Einkünfte werden angenommen, wenn eine Überschusserzielungsabsicht fehlt.

Sofern Du eben gerade nicht gewerbsmäßig tätig wirst, dürfte diese Vorschrift greifen. Und in diesem Falle kannst Du sogar problemlos z. B. 50 EUR erhalten und den Erhalt quitieren!

Wie gesagt, ist das dann überhaupt kein Problem, für solche Gefälligkeiten eine Entschädigung zu erhalten.

Ich habe z. B. einem Kumpel, der mir bei einem Server für meinen Kunden geholfen hat auch kommentarlos 200 EUR überwiesen und das natürlich als Betriebsausgabe abgesetzt. Das Finanzamt wollte wissen, was es damit auf sich hat, also wurde die vorbezeichnete Vorschrift benannt und der Sachverhalt, nämlich ein kleines Dankeschön für die Mühe und die Sache war erledigt. Ich konnte das absetzen und mein Kumpel mußte das natürlich nicht versteuern. Also alles legal und ohne Probleme!

Wenn Du anderen allerdings öfter helfen möchtest, ist es doch kein Problem, ein Gewerbe anzumelden und dann eben eine kleine Einnahmen-/Überschussrechnung zu machen. Dann ist auch alles in bester Ordnung und Du hast noch einen netten Zuverdienst. So hat das zumindest bei mir angefangen.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

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