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Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?

Stehlampe / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Ich habe am 28. Sept bei einem Ebay-Händler ein Handy für etwas mehr als 300 Euro gekauft. Geld habe ich gleich überwiesen und die Ware auch schnell bekommen. Da das Handy "wie Neu + OVP" angepriesen wurde, war ich doch sehr erschrocken darüber, was ich da zu Hause auspacken durfte. Schon beim ersten Anblick des Handys wollte keine so rechte Freude aufkommen und bei genauerer Betrachtung musste ich feststellen, dass das Handy alles andere als "wie neu" war:
-Abnutzungserscheinungen am Akkudeckel.
-An der Kante oben links eine ziemliche Schramme(vermutlich mal runtergefallen).
-Auf dem Display zwei Folien. Die obere liess sich leicht ablösen, die darunter überhaupt nicht. Ausserdem ungenau beklebt und Fusseln zwischen Display und Display-Folie.
-Schweissablagerungen auf der Tastatur und auch Gebrauchsspuren.
-Der Schlitten (Sliderhandy) schon ziemlich locker.

Daraufhin dem Händler via Mail geschrieben, dass ich es als ziemlich dreist empfinde, solch ein Handy als neuwertig zu bezeichnen und angekündigt, dass ich das Handy sofort via DSL zurückschicke.

Als Antwortmail kam dann die Aussage, dass er das bezüglich des Zustands des Handys anders sehe, das Geld aber bald rückerstatte, sobald er das Handy in "ungebrauchtem Zustand" zurückbekommen hat. Dann liess er noch durchklingen, dass es auch Leute gäbe, die sich nur Sachen zuschicken lassen, um sich am Zubehör zu bedienen und die Ware dann zurück schicken.

Ca. 2-3 Tage, nachdem das Handy beim Händler eingetroffen war, bekam ich via Mail das Ok für die Rückerstattung unter der Begingung, dass ich einer Aufhebung der Transaktion zustimmen würde.

Ich fragte dann zurück, wann ich denn nach einer erteilten Zustimmung mein Geld überwiesen bekomme, worauf ich keine Antwort erhielt und nach zwei Tagen den Händler negativ bewertete.

Daraufhin dann wieder eine Mail vom Händler (O-Ton):

Hallo,

das ist ja wirklich peinlich, haben Sie es so nötig Ihre traurigen Agressionen mit derartigen Lügen abzureagieren ???

Sie haben wirklich mein Mitgefühl, lassen Sie sich helfen !!


Als Kommentar zu meiner Bewertung gab der Verkäufer an, dass er "lediglich einen Kratzer übersehen hätte und die Rückerstattung sofort erfolgt sei!".

Hihi, sehe gerade, dass der Händler aus gleichem Grund nochmal negativ bewertet wurde und auch da wieder "Rückzahlung sofort erfolg!" ;-)

Achso, meine Frage:

Inzwischen habe ich ihm schon mehrere Mails mit Zahlungsfristen geschickt und in der letzten Mail sogar angedroht ihn gerichtlich anzumahnen und zu überprüfen, ob eine Anzeige wegen Betrugs in Frage komme.

Vor einer Woche hat er mir wieder eine Mail geschickt und geschrieben, dass ich ihn ruhig abmahnen und anzeigen könne, aber ohne Kontoverbindung könne er mir eben nichts überweisen.

Ich habe ihm dann gleich die Kontodaten gefaxt und gebeten, umgehend zu überweisen, damit beiden Seiten eine juristische Auseinandersetzung erspart bleibt.

Wie würdet ihr nun weiter verfahren? Habe irgendwie so meine Zweifel, dass er das Geld ohne weiteren Druck überweist.



Stehlampe Nachtrag zu: „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
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Die Mails sind alle über das Ebay-Benachrichtigungssystem geschickt worden, von denen ich "Kopien" habe. Und von der Händlerbehauptung, dass die "Rückzahlung sofort erfolgt" sei, bliebe mir ja auch nur eine Kopie eines Screenshots.