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Etwas ungewöhnlich und miteriös

dumboboy007 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
mir ist vor kurzem etwas komisches zu Ohren gekommen.
Kann es sein dass Berufsanfänger seit neuestem die Zeit die sie in der Berufsschule sind später wieder herein-arbeiten müssen,
b.z.w dass diese zeit nicht als Arbeitszeit anerkannt wird.
Ich persönlich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber wer weiß auf welche abnormale Ideen manche Leute kommen um den Profit zu optimieren.
Zu erwähnen ist dass er in der Fitnessbranche tätig ist und auch noch minderjährig.
Gruß und schöne Feiertage

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THX Ultra II dumboboy007 „Etwas ungewöhnlich und miteriös“
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So wie ich das lese, bist du in der Ausbildung (Lehre). Die Theoerie, damit meine ich den Besuch der Berufsschule, ist Teil der Ausbildung!
Diese Zeit musst du nicht nacharbeiten!
Wenn der Unterricht allerdings nur ein paar Stunden dauert (ich glaube 4 oder 6 Stunden), so bist du verpflichtet, bei deinem Arbeitgeber zu erscheinen und den Rest deiner 8Std. Arbeitszeit zu erfüllen.
Bei mir war es damals so.
Minderjährige geniessen in der Ausbildung einen "besonderen" Schutz, z.B. was Mehrarbeit, Wochenarbeitszeit etc. anbelangt!

Guggst du hier:
http://www.google.de/search?q=jugendarbeitsschutzgesetz+zusammenfassung&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

Durchwühlen musst du dich schon selbst.

MfG
THX Ultra II

Die Zunge ist das einzigste Werkzeug welche durch ständigen Gebrauch schärfer wird ;-)
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