Off Topic 20.208 Themen, 224.343 Beiträge

Etwas ungewöhnlich und miteriös

dumboboy007 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
mir ist vor kurzem etwas komisches zu Ohren gekommen.
Kann es sein dass Berufsanfänger seit neuestem die Zeit die sie in der Berufsschule sind später wieder herein-arbeiten müssen,
b.z.w dass diese zeit nicht als Arbeitszeit anerkannt wird.
Ich persönlich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber wer weiß auf welche abnormale Ideen manche Leute kommen um den Profit zu optimieren.
Zu erwähnen ist dass er in der Fitnessbranche tätig ist und auch noch minderjährig.
Gruß und schöne Feiertage

bei Antwort benachrichtigen
Gerd6 Bergi2002 „Servus, das ist totaler Humbug - das Berufsbildungsgestetz BBiG ist da sehr...“
Optionen

zulässig, gesetzeswidrig usw.
Alles schön und gut. Aber zwischen der Theorie und der Praxis gibt es und gab es immer schon gewaltige Unterschiede.
Ich habe (zugeg. vor langer Zeit) in der Verwaltung gelernt (ja, Behörde!! und kein Hinterhofkrauter). Ab dem 2. Jahr hatte der Auszubildende einen Schalter mit tägl. Posteingang zu bearbeiten. Was an dem Tag, an dem man wg. Berufsschule abwesend war, reinkam blieb schön liegen und durfte selbst am bzw. den folgenden Tagen nachgeholt werden. Das wurde dann als Beweis für Belastigungsfähigkeit bei stärkerem Arbeitsanfall gewertet. Noch Fragen? Damals nicht! Es sei denn, man wollte sowieso nicht in eine Festanstellung übernommen werden.
Ach nochwas: Es gab Jugendbeauftrage, Gewerkschaft, Arbeitnehmervertreter in ganzer Breite. Jeder kannte diese Praxis (hatte sie ja selbst durchlaufen).

Zurück zur Frage:
Was ZEIT angeht, muß der Auszubildende sie nicht in Form von Überstd. nachholen (Gründe wurden schon genannt).

Gruß
Gerd

bei Antwort benachrichtigen