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News: GEZ-feindliches Urteil

Keine Zweitgebühr für Internet-PCs

Michael Nickles / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der Rundfunkgebühr für Internet-taugliche PCs wird alle Weile geklagt und das Urteil von der höheren Gerichtsinstanz dann umgekippt. Ein extrem GEZ-feindliches Urteil hat jetzt das Verwaltungsgericht Braunschweig gefällt.

Geklagt hat eine Übersetzerin, die für die Empfangsgeräte in ihrem privaten Wohnbereich bereits Rundfunkgebühren zahlt. Für rundfunkempfangstaugliche Geräte (also auch PCs) in gewerblich genutzten Räumen, will die GEZ allerdings zusätzlich Gebühren sehen. Die Erklärung des NDR, dass PCs in gewerblichen Räumen extra bezahlt werden müssen, ließ das Gericht nicht gelten.

Aus Sicht des Gerichts, ist bei PCs in Büros auch nicht davon auszugehen, dass sie als Fernseher verwendet werden. Kritisiert wurde auch, dass die Streaming-Kapazität der NDR-Mediathek begrenzt ist und nicht beliebig viele Teilnehmer sie gleichzeitig nutzen können. Momentan ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, erwartungsgemäß wird der NDR in Berufung gehen.

Michael Nickles meint: Wohlgemerkt - es ging hier nicht um das übliche Gezanke, ob PCs oder Handys als "Fernseher" eingestuft werden dürfen, sondern um die sogenannte "Zweitgerätefreiheit".

Wer mehrere Fernseher, Radios und PCs in seiner Wohnung rumstehen hat muss dafür also nur einmal GEZ-Gebühren blechen. Es sei denn, er hat ein Arbeitszimmer, in dem ein PC steht - der kostet dann extra. Ich frag mich, wie die Sache bei einem "kleinen Selbstständigen" aussieht, der nur ein einziges Zimmer hat, in dem er wohnt und arbeitet.

Ebenfalls frag ich mich, wie es überhaupt zur Klage der Übersetzerin kam. Wie kam die GEZ eigentlich drauf, dass sie ein eigenständiges "Arbeitszimmer" hat? Egal. Diese Zankereien werden sicherlich bald "Vergangenheit" sein, wenn die GEZ modernisiert wird und dann richtig fett abkassiert (siehe Bald volle GEZ-Gebühr für PCs und Handys?).

Tolkerio Jokeman „Hi Miro Wie kommst du auf das schmale Brett?. Hartz 4 wird nicht im Voraus...“
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stimmt nicht - wird im voraus bezahlt - erinnere Dich an das Gezeter als es eingeführt wurde und Clement ein Monatssalär einfach streichen wollte!