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News: Erfolgreiche Klage

Schlappe für Opendownload.de

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Beim Stichwort "Abo-Abzocke" landet die Webseite Opendownload.de schon seit geraumer Zeit ganz oben auf der Liste. Die Seite wird von der bekannten "Content Services LTD" betrieben, längst warnen Verbraucherschutzzentralen vor deren Machenschaften (siehe beispielsweise Abzock-Alarm: opendownload.de).

Die Masche des Unternehmens ist dreckig wie billig zugleich. Da wird beispielsweise kostenloses Zeugs wie der Adobe Flash Player zum Download angeboten. Wer bei Opendownload.de runterlädt, kriegt dafür aber eine Rechnung von 192 Euro für ein "2 Jahres Abo" serviert (siehe Gratis Kinofilme für 192 Euro). Verbraucherzentralen raten permanent dazu, derlei Rechnungen nicht zu zahlen und sich zur Wehr zu setzen.

Und dass sich das lohnt, zeigt jetzt wieder mal ein aktuelles Gerichtsurteil vom Amtgericht Mannheim. Laut Bericht von Anwalt.de hat ein Betroffener eine negative Feststellungsklage gegen die Content Services LTD eingereicht und kam damit durch.

Die Forderung der Abzocker wurde als ungültig erklärt, die Kosten des Verfahrens trägt die Content Services LTD. Entscheidend beim Urteil: auch die Anwaltskosten des Klägers müssen übernommen werden. Wer von Opendownload.de eine Rechnung kriegt, braucht im Prinzip also keine Angst zu haben, auf entstehenden Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Michael Nickles meint: Es scheint wohl immer noch eine ausreichende große Zahl an Leuten zu geben, die Rechnungen solcher Abzocker bezahlen - andernfalls würde es diese Masche längst nicht mehr geben.

Was für mich nach wie vor unbegreiflich ist: Warum werden solche Abzock-Unternehmen gerichtlich nicht einfach restlos platt gemacht und der Gewinn restlos abgeschöpft? Die aktuelle Lahmarschigkeit der Gesetzeshüter ist schlichtweg ein Freibrief für Abzock-Unternehmen und ein Motivieren zum hemmungslos Weitermachen.