Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Erfolgreiche Klage

Schlappe für Opendownload.de

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Beim Stichwort "Abo-Abzocke" landet die Webseite Opendownload.de schon seit geraumer Zeit ganz oben auf der Liste. Die Seite wird von der bekannten "Content Services LTD" betrieben, längst warnen Verbraucherschutzzentralen vor deren Machenschaften (siehe beispielsweise Abzock-Alarm: opendownload.de).

Die Masche des Unternehmens ist dreckig wie billig zugleich. Da wird beispielsweise kostenloses Zeugs wie der Adobe Flash Player zum Download angeboten. Wer bei Opendownload.de runterlädt, kriegt dafür aber eine Rechnung von 192 Euro für ein "2 Jahres Abo" serviert (siehe Gratis Kinofilme für 192 Euro). Verbraucherzentralen raten permanent dazu, derlei Rechnungen nicht zu zahlen und sich zur Wehr zu setzen.

Und dass sich das lohnt, zeigt jetzt wieder mal ein aktuelles Gerichtsurteil vom Amtgericht Mannheim. Laut Bericht von Anwalt.de hat ein Betroffener eine negative Feststellungsklage gegen die Content Services LTD eingereicht und kam damit durch.

Die Forderung der Abzocker wurde als ungültig erklärt, die Kosten des Verfahrens trägt die Content Services LTD. Entscheidend beim Urteil: auch die Anwaltskosten des Klägers müssen übernommen werden. Wer von Opendownload.de eine Rechnung kriegt, braucht im Prinzip also keine Angst zu haben, auf entstehenden Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Michael Nickles meint: Es scheint wohl immer noch eine ausreichende große Zahl an Leuten zu geben, die Rechnungen solcher Abzocker bezahlen - andernfalls würde es diese Masche längst nicht mehr geben.

Was für mich nach wie vor unbegreiflich ist: Warum werden solche Abzock-Unternehmen gerichtlich nicht einfach restlos platt gemacht und der Gewinn restlos abgeschöpft? Die aktuelle Lahmarschigkeit der Gesetzeshüter ist schlichtweg ein Freibrief für Abzock-Unternehmen und ein Motivieren zum hemmungslos Weitermachen.

Tuxus Michael Nickles „Schlappe für Opendownload.de“
Optionen

"Durch Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 96,00 Euro incl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit 2 Jahre, damit Kosten von insgesamt 192,00 Euro.
[ ] Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen."

Ebenso muss die vollständige Adresse eingegeben werden.

Die Leistung des Unternehmens besteht in der Beschreibung und Zusammenstellung der Ware und im Anzeigen des Download-Links.

Betrug ist absichtliche Kundentäuschung über das Angebot, z.B. wissentlich einen gebrauchten Wagen als neu zu verkaufen, um einen höheren Preis zu erzielen. §263 StGB "...Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ...".

Abzocke, Beschiss, geringer Wert der Dienstleistung von mir aus, aber Betrug?
Der Preis ist keineswegs geheim, die Leistung auch nicht und selbst die Lizenzen der Waren sind aufgeführt.

Für mich ist das gesetzlich nicht gut genug geregelt und die Politik sollte das Gesetz so ändern, dass der Verkauf geringwertiger Waren und Dienstleistungen zu hohen Preisen in einem Abonnement verboten ist. Verträge im Internet sollten generell der Schriftform bedürfen.

Die Abzock-Probleme gibt es nur bei Abos. Alles andere regelt das Wiederrufsrecht.