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News: Urteil aus Hamburg

Auch temporäre Daten können strafbar machen

Tommy22 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab sofort gilt: Wer Kinderpornos auch nur ansieht beziehungsweise der Browser tempöräre Dateien ins RAM lädt oder auf die HDD auslagert, macht sich schon strafbar und muss sich wegen Besitz (auch wenn es nur temporär war) von KiPo verantworten.

Es handelt sich dabei zusätzlich noch um eine Grundsatzentscheidung!

Bericht bei Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video655126.html-

Artikel:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/olg100.html
http://www.gulli.com/news/olg-hamburg-ansehen-von-kinderpornos-im-netz-strafbar-2010-02-15

Tommy22 meint: Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, deren Mailadresse ich kenne und anschließend Strafanzeige erstatten. Oder noch besser: ich poste den Link in einem Forum und verklage gleich eine ganze Gruppe!

Ob sich das Hamburger Gericht bewusst ist, über was hier entschieden worden ist?

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fleedwoodmac Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Mit diesem Urteil verhindert man keinen einzigen Missbrauch, dieser findet nicht im Netz statt und diese kranken Geister, die sich daran
bereichern, tauschen diesen ganzen Mist Offline oder über Handy (Treffpunkte), was glauben die Richter da in Hamburg eigentlich. Anstatt ständig solche seltsamen Urteile zu fällen, helft den Opfern!