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News: Urteil aus Hamburg

Auch temporäre Daten können strafbar machen

Tommy22 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab sofort gilt: Wer Kinderpornos auch nur ansieht beziehungsweise der Browser tempöräre Dateien ins RAM lädt oder auf die HDD auslagert, macht sich schon strafbar und muss sich wegen Besitz (auch wenn es nur temporär war) von KiPo verantworten.

Es handelt sich dabei zusätzlich noch um eine Grundsatzentscheidung!

Bericht bei Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video655126.html-

Artikel:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/olg100.html
http://www.gulli.com/news/olg-hamburg-ansehen-von-kinderpornos-im-netz-strafbar-2010-02-15

Tommy22 meint: Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, deren Mailadresse ich kenne und anschließend Strafanzeige erstatten. Oder noch besser: ich poste den Link in einem Forum und verklage gleich eine ganze Gruppe!

Ob sich das Hamburger Gericht bewusst ist, über was hier entschieden worden ist?

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REPI Olaf19 „Nicht unbedingt... das Wesen von Honeypots liegt allzu oft ja gerade darin, dass...“
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Naja, dann habe ich ja nichts Verbotenes getan, wenn nichts Verbotenes drinn ist!

Nur weil eine Datei einen bestimmten Namen hat, ist ihr öffnen ja wohl nicht strafbar bzw. gibt Anlass wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt zu werden.

Man könnte dann zwar unterstellen, ich hätte gern, aber ich habe ja nicht!
Ist denn z.B versuchte Urheberrechtsverletzung auch schon strafbar?
Finde ich im frei zugänglichen Netz eine Datei, deren Namen auf Kipo deutet, was dann? Ungeöffnet melden? Ist ja wie im Mittelalter, erstmal als Hexe denunzieren, die Inquisition wird es dann schon richten!