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Flashbonn kds „Das kleine g habe ich tatsächlich übersehen. Dennoch stimmt es so nicht, dass...“
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Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Du hast es erfasst, KDS, die werden als laufende Kosten ausgegeben,
dazu zählen Gehälter, Dienstwagen usw......

Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt, wobei Letzterer den Ersteren bestimmt. (Paul Watzlawick)
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