Ich habe vor einiger Zeit den Film "Hungerwinter" aufgenommen. Darüber hier:
http://www.nickles.de/forum/tv-per-pc/2009/film-hungerwinter-hilfe-538639143.html
gesprochen.
Nun erhalte ich -nicht zum ersten Male- Bitten zur Weitergabe.
Grad eben wieder,
...für einmaligen unterrichtszweck zum einsatz in einer abschlussklasse förderschule, in der ich das thema gerade behandelt habe
Nun möchte ich ja recht gerne helfen, es macht mir nichts aus, auf einen mir in einem frankierten Rückumschlag zugesendeten Rohling diesen Film zu brennen.
Aber auf der anderen seite will ich auch nicht unbedingt mehr als notwendig auf die Schnauze fliegen. Ich mein, ich hab ja bislang noch recht wenige masochistische Tendenzen bei mir entdeckt.
Eure Meinung dazu - kann ich da belangt werden, wenn ich derlei (ohne jedwede Bezahlung natürlich) weitergebe?
Jürgen
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Vielen dank für die Hinweise.
Aber es sind nun schon zwei gegensätzliche Meinungen -
Crazy Eye:
Die weitergabe eines Film an einen bekannten ist erlaubt wie bei der alten VHS, danach darfst du es auch kopieren für bekannte no problem.
Bergi2002:
Auch wenn das jetzt sehr bitter klingt - gib diese Sachen unter keinen Umständen an Dir relativ unbekannte Dritte weiter, [...] du machst dich nämlich direkt strafbar
Na, mal schauen, ob noch mehr kommt.
Ich hab dem mir vollkommen unbekannten Fragesteller mal den Link von diesem Thread zukommen lassen.
Ist nämlich für mich auch ein bischen eine Zwickmühle.
Denn einerseits habe ich diese Zeit als Kind selbst mit erlebt und möchte, das das auf keinen Fall vergessen wird -wer bei uns und in der heutigen Zeit weiß schon, was Hunger ist und was es für eine Mutter bedeutet, ihren Hunger zu unterdrücken, um ihrem Kinde etwas zu essen zu geben - auf der anderen seite möchte ich auch nicht in die Mühlen der Gier- Justiz geraten.
Denen das Recht zugunsten des Profites gleichgültig ist und beliebig verbogen wird...
Jürgen