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News: Neues Horrorszenario

Fristlose Kündigung wegen Linux-Download?

Michael Nickles / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Download einer "Hacker-Software" hat den Mitarbeiter eines Unternehmens seinen Job gekostet. Gemäß Mitteilung der Kanzlei Dr. Bahr hat der Mitarbeiter das "kritische Tool" auf seinen Dienst-Laptop runtergeladen.

Blöderweise stellte sein Arbeitgeber das fest und es folgte eine fristlose Kündigung. Der Betroffene zog darauf vors Gericht und hatte Pech.

Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig ist. Begründet wurde das Urteil unter anderem mit Bezug auf den Paragraphen § 95a Abs.3 des Urherberrechtgesetzes.

Bereits das "Runterladen" der Hacker-Software auf den Dienst-Laptop ist also bereits ein Delikt, sie muss nicht auch installiert werden. "Verurteilt" wurde auch, dass der Mitarbeiter sich damit quasi die Möglichkeit geschaffen hat, Passwörter zu knacken, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen und Betriebsgeheimnisse auszuspionieren.

Michael Nickles meint: Nochmals: er hat diese "Hacker-Software" offensichtlich nicht eingesetzt, sie nicht mal installiert sondern nur runtergeladen! Aus dem Bericht geht leider nicht hervor um welches "illegale" Tool es sich konkret gehandelt hat. Dubios ist die Urteilsbegründung der Richter beziehungsweise der Bericht der Kanzlei Dr. Bahr in gewisser Weise auf jeden Fall.

Denn: beim Paragraph 95a geht es eigentlich um Knack-Werkzeuge, mit denen sich "Kopierschutzmechanismen" austricksen lassen. Konkret also beispielsweise Tools, mit denen sich beispielsweise eine kopiergeschützte DVD duplizieren lässt. Seit Verschärfung der Urheberrechtsgesetze vor einigen Jahren ist es ausdrücklich verboten, derlei Tools anzubieten oder Methoden zu erklären, mit denen sich Kopierschutzmechanismen austricksen lassen.

§95a bezieht sich also nicht auf sogenannte "Hacker-Werkzeuge", mit denen sich Passwörter umgehen, Betriebsgeheimnisse ausspionieren lassen. Um derlei Delikte kümmert sich eigentlich der sogenannte "Hackerparagraph": § 202a. Der verbietet es pauschal sich unbefugt Zugang zu gesicherten Daten zu verschaffen.

Am heikelsten ist dabei der Folgeparagraph § 202c. Der stellt es bereits unter Strafe, wenn man sich ein "Hacker-Tool" beschafft. Okay - ich bin kein Jurist. Aber die Urteilsbegründung mit dem Bezug auf den $95a und Verweis auf die Möglichkeit "Passwörter zu knacken", passt irgendwie nicht zusammen.

Sollte der gekündigte Mitarbeiter nur so was wie ein "DVD-Kopier-Tool" installiert haben, lässt sich daraus ein grässliches Horrorszenario basteln. Und zwar, dass man bereits durch Runterladen einer "ungeeigneten" Linux-Distribution/Version auf einen Dienst-Laptop oder Firmen-PC seinen Job verlieren kann.

Denn: manche Distributionen haben den "verbotenen Code" drinnen, mit denen sich geschützte DVDs abspielen (und damit zwangsläufig auch duplizieren) lassen. Je nach Land ist die Rechtslage hier unterschiedlich und bei einer Linux-Distribution steht nicht unbedingt "Achtung: In Deutschland verboten" drauf.

Hab ich dieses Horrorszenario vielleicht zu weit hergeholt? Ich hoffe es.

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Systemcrasher IckeBerlin „ Gehen wir mal vom bösen Arbeitgeber aus. Und vom lieben, braven Arbeitnehmer,...“
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Moralheuchelei!

Ja, vor allem wenn diese von Arbeitgebern kommt, die Jahresgewinne in Millionenhöhe erziehlen und ihre Arbeitnehmer mit 5,11 oder weniger abspeisen (Schlecker, Netto).

Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst, wenn Du mal im Niedriglohnsektor gelandet bist, wirst Du anders darüber denken.

Und wenn sich einer über den mickrigen Lohn beschwert oder gar nur "Dienst nach Vorschrift" macht, sieht sich dann mit dem Vorwurf geklauter Frikadellen oder unterschlagener Kassenbons konfrontiert.

DAS ist die Realität!

Wieso fällt es den meisten so schwer, sich damit abzufinden, dass auch der Arbeitnehmer einfach Mist gebaut und damit die Konsequenz verdient hat?

Wieso fällt es denn so schwer, zu akzeptieren, daß die Arbeitnehmer den Mist ausbaden müssen, denn die Heuschrecken und Abzock-Manager verzapft haben?

Und dann noch auf derart erbärmliche Weise aus dem "Unternehmen" entlassen werden, wenn sie es wagen zu meckern.

Selber kündigen geht nämlich nicht: 3 Monate ALG-Sperre kann sich kein normaler Arbeitnehmer leisten.

PS: Es gibt mit Sicherheit auch unter den Arbeitnehmern genügend Individuen, die ihre Stellung in der Firma zur eigenen Bereicherung ausnutzen. Aber die klauen nicht Frikadellen und unterschlagen auch keine Kassenbons für 1,30.

Und wenn denen gekündigt wird, regt sich auch logischerweise keiner auf.

Aufregen tut man sich wegen den Vorwürfen, die ganz offensichtlich haltlos sind.

Richter, die solche Urteile aussprechen, machen sich m.E. der Beihilfe zur Ausbeutung schuldig.

Aber nun verklage mal einen Richter......

PS2: Von der überwältigenden Mehrheit der Richter, die ihren Job ernst nehmen und wirklich im Namen des Volkes urteilen, hört man nichts. Denn das ist nicht von medialem Interesse.
Aber es ist gut zu wissen, daß es diese noch gibt.

PS3: Und es gibt immer noch viele Firmen, die ihren Mitarbeitern anständige Löhne zahlen und menschenwürdig mit ihren Mitarbeitern umgehen. Und auch die sind immer noch in der Mehrheit. Aber aus diesem Grunde nicht von medialem Interesse.
Null Toleranz f?r Intoleranz
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