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News: Neue Abgaben erstritten

Komplett-PCs werden teurer

Michael Nickles / 97 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Geräte wie Kopierer, Scanner und Drucker müssen Hersteller und "Aufsteller" seit geraumer Zeit an Verwertungsgesellschaften wie die VG-Wort Gebühren abdrücken, die dann anteilig auf die Inhaber der Urheberrechte (Autoren, Künstler) ausgeschüttet werden. Die simple Idee dabei: mit kopierfähigen Geräten werden auch urheberrechtlich geschützte Dinge (wenn auch nur im privaten Rahmen) vervielfältigt.

Lange stritten die Verwertungsgesellschaften darum, dass auch Komplett-PCs als "Kopiermaschinen" eingestuft werden und dafür Gebühren fällig sind. Und damit kamen sie durch. Details liefert eine aktuelle Pressemitteilung des "Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V." (Bitkom).

Für jeden PC mit integriertem Brenner ist eine Abgabe in Höhe von 17,06 Euro fällig, bei PCs ohne Brenner sind es 15,19 Euro. Für einzeln verkaufte Brenner fällt eine Abgabe in Höhe von 1,88 Euro an. Die Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten, die Hersteller müssen also nachzahlen. Darüber, dass diese Abgaben prinzipiell zulässig sind, sind sich die Hersteller und die Verwertungsgesellschaften inzwischen wohl einig.

Über die Höhe der Abgaben wird allerdings heftig gestritten. Der Bitkom hat inzwischen ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis rechnet man bis frühestens Ende dieses Jahres.

Die Einführung der Abgabe bedeutet für Endkunden selbsterklärend, dass die betroffenen Geräte teurer werden. Mit Sicherheit werden die Hersteller die fällige Abgabe auf den Preis draufschlagen.

Michael Nickles meint: Gewiss werden jetzt viele brüllen, dass das eine Sauerrei ist, weil beispielweise ein "PC ohne Brenner" keine "Kopiermaschine" ist. Aus meiner Sicht ist er eine. Damit lassen sich aus dem Internet geladene Dokumente (auch urheberrechtlich geschützte) beispielsweise per Email an Bekannte weiterschicken - einer kauft, viele lesen mit.

Ich selbst bin als Autor Mitglied der VG-Wort und begrüße selbstverständlich die neue Entscheidung. Dadurch verdiene ich wenigsten ein paar Euro dran mit, wenn Zeugs von mir "kopiert" wird. Das über Höhe und Umfang der Abgaben gestritten wird, verstehe ich auf jede Fall. Und auch der Bitkom äußert sich in diesem Zusammenhang korrekt.

Der ist der Ansicht, dass es ein Urheberrecht geben muss, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt, pauschale Abgaben im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel sind. Wie ich schon vor Jahren sagte: Internetanbieter leben davon, dass sie Geld für Internetzugänge kassieren.

Dieses Geld zahlen Menschen, weil sie ins Internet wollen. Und sie wollen da nicht nur rein um "Emails" zu schreiben oder kostenpflichtige Inhalte zu konsumieren. Sie wollen auch gratis lesen und mit "Werbeblockern" wird Anbietern "kostenloser Inhalte" noch das letzte kleine Geschäft versaut.

Gäbe es keine "kostenlosen" (werbefinanzierten) Inhalte in Masse, wäre das Interesse, "30-50 Euro" pro Monat an einen Internet-Zugangsanbieter zu blechen gewiss gering. Klar, der stellt für die Kohle ja die "Übertragungstechnik" bereit - aber alleine damit verdient er nichts. Er verdient nur, weil es im Internet viel Inhalt gibt.

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Nickeline Michael Nickles „Hi Volker, Ein einfaches Beispiel: in Büchereien werden Bücher verliehen aber...“
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Nichts.

Aber dieser Vergleich hinkt doch ganz gewaltig. Wenn einer in eine Bücherei geht und dort ein Buch ausleiht, anstatt es zu kaufen, dann ist das keine Möglichkeit, sondern eine ganz konkrete Handlung.

Analog wäre der Vergleich, wenn jemand deine Werke (egal ob in gedruckter Form oder nicht) anderen zugänglich macht (oder umgekehrt, sie sich besorgt oder ausleiht) und dafür eine Abgabe zu entrichten hat. Was hat denn aber bitteschön derjenige damit am Hut, der gar kein Interesse an diesen Werken hat, warum sollte der für etwas bezahlen, was er weder will noch hat?

Bist du auch bereit, bei jedem Grenzübertritt Zoll für Waren zu bezahlen, die du gar nicht hast, aber dabei haben könntest? Schon jedes Kind weiß, daß an der Grenze Zoll zu entrichten ist. Setzen wir einmal den Fall eines Grenzübertritts (=eine aktive Handlung) mit dem Kauf eines PCs (=eine andere aktive Handlung) gleich. Das eine mal KÖNNTE man zollpflichtige Waren herüberbringen und das andere mal KÖNNTE man urheberrechtlich geschütztes Material kopieren. Wo bleibt dabei der Unterschied?

Um es noch einmal in alller Deutlichkeit klarzustellen. Kein Mensch möchte dich (und auch andere) um den Lohn deiner geistigen Ergüsse bringen. Aber hast du es wirklich nötig, Menschen dafür bezahlen zu lassen, die diese nicht einmal kennen?

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
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