Du spricht in deinem vorhergehenden Beitrag von Freispruch, nun aber von Verurteilung.
Wie gesagt, ich tippe auf Freispruch, aber eine Verurteilung ist natürlich möglich.
mfg :)
PS: Zuguterletzt noch in Bildern, eine kleine Anektdote aus meinem Leben. Die ist mir wirklich erst während des letzten Beitrags wieder eingefallen:
http://img199.imageshack.us/img199/2518/18247556.jpg
http://img59.imageshack.us/img59/3618/24687011.jpg
Hintergrund dieser Geschichte war eine längere einseitige Provokation und auch Drohung seitens des Klägers. Zuguterletzt leistete sich der Arbeitskollege noch etwas, woraufhin ich ihm sagte, dass unsere nächste Begegnung nicht gut für ihn ausgehen werde. Um ihn dann ohne Zeugen zur Rede zu stellen, hatte ich mir extra 2 Tage Urlaub genommen.. ;)
Vor Gericht erfuhr ich dann, dass der Kläger seine Anzeige ohne Begründung zurückgezogen hatte. Damit war der Fall dann für mich erledigt.