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Grundstücksverkauf

gelöscht_152402 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

durch ein Familienerbe besitzte ich nun seit vielen Jahren ein Grundstück, welches bis vor kurzem verpachtet war. Das Grundstück liegt in "zweiter Linie" zu einer Bundesstrasse. Ringsrum sind die Grundstücke bebaut und eine Erschliessung wäre nur über Nachbarn möglich. Seit jeher läßt die Verwaltung keine weiteren Bauanträge zu. Auf dem Grundstück ist weder Strom, noch Kanal und Wasserversorgung kann nur über Regentonnen erfolgen. Als Garten- bzw. Ackerland, schmälern diese Umstände nicht nur den Nutzen sondern auch eine mögliche Pacht. Zudem gilt es auch, möglichen Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden. Leider war dies beim letzten Pächter der Fall.

An Pacht lassen sich ohnehin keine nennenswerten Einkünfte erziehlen. Da es wohl auch nie Bauland werden kann, würde auch ein Verkauf nur einen Bruchteil dessen erzielen, was es an Bauland wert wäre. Für die anliegenden Nachbarn hingegen, wäre aber ein wahres Schnäppchen zu machen. Einer bot mir den Kauf für ein Appel & Ei an. "Na klar, dann reissen Sie den Zaun ein und errichten dann ein neues Haus. Nein, sagte er- selbst wenn mein Haus abbrennen würde, könnte ich hier nicht mehr neu bauen."
Selbst wenn das so stimmt (davon ist laut der Verwaltung auszugehen), würde der Zukauf den Wert seines Anwesens aber deutlich steigern. Das steht für mich in keinem Verhältnis. Und wer weiß, ob man mittels Beziehungen nicht doch noch bauen könnte.
Somit scheidet ein Verkauf an andere als die Nachbarn aus!

Diese jedoch würden sich sicher gegenseitig überbieten, letztendlich würde es wohl einer Pokerpartie gleichen. Das Grundstück ist seit vielen Jahren eine Art Zankapfel unter den Nachbarn und ich möchte das Kapitel nun gerne beenden. Allerdings verfüge ich nicht über das nötige Wissen, da ich auch nicht ortsansässig bin, und sehe es logischerweise kommen, über den Tisch gezogen zu werden. Nach dem Motto- mit ein bisschen Druck und wohl plazierten Informationen, ist das Grundstück dem Eigner leicht aus der Tasche zu ziehen.

Wie würdet Ihr vorgehen?

Danke & Gruß

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nettineu gelöscht_152402 „Grundstücksverkauf“
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wenn es so ist, das rund um Deinem Grundstück alles "Privat" gehört, das kann zwar möglich sein, aber ganz sicher sind dann in irgend einem nachbarlichen Grundbucheintragungen Deine Wegerechte eingetragen. Diese müssen an sich auch in Deinem Grundbuchauszug drin stehen.Gelesen? Denn es kann keiner verlangen, das Du zu Deinem Grundstück "fliegen" mußt. Sollte früher einem Notar und dem Grundbuchamt durchaus Fehler unterlaufen sein, so ist das mit einer schriftlichen Anfrage ans Grundbuchamt zu klären und herauszufinden. Mach einfach einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeiter. Solche Leute sind recht nett und hilfsbereit. Die prüfen die Lage und bei Problemen entscheidet die Gemeinde und Landratsamt per Beschluß nach Anhörung.

Das Ergebnis wird so sein, das Du ein Wegerecht hast, welches Dir rechtlich zusteht, somit darfst Du dann in einen festgestzten Korridor (mindestens Straßenbreite 3 Meter) für Zuweg zum Grundstück frei von Lasten nutzen. Somit wird der Wert und Nutzen des Grundstückst erheblich gesteigert. Nicht nur für Dich, sonden auch für die anligeneden Nachbarn.

Aus sämtlichen Streitigkeiten sollte man sich raushalten und mit Gemeinde und Grundbuchamt zusammenarbeiten. Eine Lösung wird es geben. Vielleicht sogar so, das die Gemeinde das Grundstück kauft und später mit Ausnahmegenehmigung doch eine Baugenehmigung erteit und den möglichen Gewinn dadurch selbst eziehlt. Rechtlich hat bei jedem Grundstücksverkauf die Gemeinde sowieso ein Vorkaufsrecht.

Ein potentieller Käufer würde nie ein Grundstück kaufen, wenn Wegerechte, Erschließung und Bebauungsrechte nicht festgelegt sind. Es ist aber sicherlich doch festgelegt, nur Du weist es nicht.

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