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News: Gerichtsempfehlung

Schadensersatz bei Computer-Beschlagnahmung

Michael Nickles / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Fall einer Hausdurchsuchung (egal ob rechtens oder nicht) werden typischerweise sämtliche Computer beschlagnahmt. Udo Vetter hat in seinem Law Blog jetzt ein paar interessante Infos zur Sache veröffentlicht.

So sollen sich sehr viele Hausdurchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen oder werden mangels Tatverdacht eingestellt. Auch soll die Auswertung beschlagnahmter Rechner bundesweit eine sehr zähe langwierige Sache sein, die Behörden sind damit anscheinend überfordert. Einkassierte Rechner sind deshalb bis zu ein Jahr lang weg.

Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haben Betroffene im Fall einer "ergebnislosen" Untersuchung jetzt immerhin eine Chance auf einen Schadensersatz. Laut Udo Vetter hat eine betroffene Frau Prozesskostenhilfe beantragt, um wegen Nutzungsaufalls ihrer beschlagnahmten Rechner zu klagen. Das wurde bewilligt.

Die Richter beurteilten einen internetfähigen Rechner als "Lebensgut", seine ständige Verfügbarkeit im Privathaushalt ist also eine Selbstverständlichkeit. Betroffene haben durch diese Entscheidung also eine gute Chance erfolgreich auf Schadensersatz zu klagen. Reich werden sie damit allerdings wohl kaum.

Denn auch bezüglich der "Schadenssumme" haben die Richter eine Richtlinie geschaffen. Demnach gilt zunächst mal, dass ein Computer im Haushalt ausreicht. Die monatliche Mietgebühr für einen PC wurde auf 200 Euro brutto eingeschätzt. Im Fall der Betroffenen wurde allerdings kein PC gemietet.

Das Gericht bewilligte daher 40 Prozent "Kompensation" vom Netto-Betrag: konkret 2,30 Euro Schadensersatz pro Tag. Im Fall der betroffenen Frau bringt der Ausfall mit einer Dauer von 77 Tagen also 177 Euro - so sie es schafft, mit ihrer Klage vor Gericht durchzukommen.

Michael Nickles meint: Sehr lesenswert sind die Kommentare zum Blog-Beitrag von Udo Vetter. Denn da wird unter anderem ein ganz anderer Punkt ins Spiel gebracht. Und zwar der, dass im Fall einer Beschlagnahmung typischerweise nicht nur der Rechner sondern die komplette EDV-Ausstattung einkassiert wird.

Also auch Monitore, Mäuse, Tastaturen und dergleichen. Hier ist es gewiss sehr fraglich, ob das nötig ist.

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Hallo !
Interessanter Thread ! Solche Vorgaben hätte es früher schon geben müssen. Man hat bei mir Anfang 1989 sämtliche "EDV" im Zuge einer (von mehreren) Hausdurchsuchungen mitgenommen. Nach zahllosen Mahnungen seitens mir und Anwalt bekam ich etwa Herbst 1992 meinen Krempel zurück. Man stelle sich das so vor: 2 Homecomputer, 1 Joyce (so was ähnliches), 3 IBM PS/2-Modelle auf Basis PC/XT (sch...teuer, fast 8Tsd. pro), und einen Eigenbau (von nem Fachmann, damals fast 10Tsd. bezahlt), auch x86, also PC/XT, 3-4 Multi-Sync-Monitore, paar Drucker, Hunderte Disks). Wie gesagt, 1989 war das Zeugs ein kleines Vermögen wert, und 1992, als die Meisten schon 386er hatten, wars bloss noch Sondermüll. Da es um eine Beschuldigung bzgl. Drogen ging, nahm man wohl an, da wären "Kundenlisten" präsent, oder was man so in Kojak sieht. Dass ich damals programmiert hatte, und mit Hardware nebst angepasster Software (Lager- und Buchhaltungskram, das war damals alles noch nicht so perfekt und musste meist individuell angepasst werden, was SEHR arbeitsintensiv ist) gehandelt hatte, war denen egal. Nach der U-Haft (Klage kam auch noch aus Bayern, ich wohnhaft in Ffm.) und Prozess (Freispruch) war ich ruiniert. Ich wurde zwar in der Riesengeschichte freigesprochen, aber während der ganzen Zeit da unten im Rechts-Nirwana südlich vom Chiemsee zog man ein Mini-Verfahren aus Hessen (gammelte schon 2 Jahre der Einstellung entgegen) an sich und urteilte mit. Dadurch war ich rechtens eingesperrt und bekam keinerlei Entschädigung für EDV, 133 Tsd. Anwalts- und sonstige Kosten, und "entgangener Lebensfreude".

Aber sowas war damals noch komplettes Neuland. Mein Zeug wanderte wohl von LKA zu BKA (wegen besserer (einziger ??) EDV-Abtlg.) und man teilte lt. Aktenlage bereits nach knapp einem Jahr mit, dass da ABSOLUT NIX sei. Hat aber niemand grösser interessiert, so von wegen "ich sei ja eh zu schlau...". Was ein kolossaler Blödsinn. Ebenfalls lt. Akte wären Hunderte Stunden dazu nötig gewesen... Mann, Mann, Mann... Und ich hatte auch schon BTX - höchst verdächtig ! Darüber flossen wohl die eingebildeten Drogen getarnt... Lustigerweise ist niemandem aufgefallen, dass da Unmengen an etwas weniger korrekt kopierten Programmen draufwaren, so heiss waren die auf diesen Quatsch mit Drogenlisten.

Tja, ne gesunde Rechtsbasis ist Gold wert. Und meine heutigen Vorurteile gegen Bayern sind mir damals dort eingeprügelt und sonstwie gequält worden (RA hat sich sogar einmal an Strassbourg wenden müssen, um etwas abzustellen).

Und Sachkunde bzw. Technikverständnis ist wohl auch von der Tagesform abhängig. Wenn Beamte einen TV mit dem Brecheisen aufmachen, obwohl hinten 2 grosse Schrauben waren, und Ähnliches, dann läuft das mehr in Richtung Macht-Missbrauch als fehlende Kompetenz. Leider auch schon erlebt. Arrogante und besserwisserische Höhere und oftmals dumpf-brutale "Ausführer", so hab ich die Herrschaften über Jahre erlebt; aber natürlich sind nicht Alle so. Viele sind einfach korrekt, also trotz tief sitzendem Frust will ich sie nicht total verallgemeinern (ich stamme sogar aus einer Pol.fam.). Diese Gerichtempfehlung kommt zwar zig Jahre zu spät, aber sie kam zumindest. Mit dem heutigen Allgemeinwissen in Sachen EDV sollte es wohl möglich sein, jedem Hausdurchsuchungstrupp einen Beamten mitzugeben, der mit Vierkant, Stick und Kopier-programm umgehen kann. Gegen kriminelle Superhirne hilft sowieso nichts "auf die Schnelle".

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