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News: Gerichtsempfehlung

Schadensersatz bei Computer-Beschlagnahmung

Michael Nickles / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Fall einer Hausdurchsuchung (egal ob rechtens oder nicht) werden typischerweise sämtliche Computer beschlagnahmt. Udo Vetter hat in seinem Law Blog jetzt ein paar interessante Infos zur Sache veröffentlicht.

So sollen sich sehr viele Hausdurchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen oder werden mangels Tatverdacht eingestellt. Auch soll die Auswertung beschlagnahmter Rechner bundesweit eine sehr zähe langwierige Sache sein, die Behörden sind damit anscheinend überfordert. Einkassierte Rechner sind deshalb bis zu ein Jahr lang weg.

Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haben Betroffene im Fall einer "ergebnislosen" Untersuchung jetzt immerhin eine Chance auf einen Schadensersatz. Laut Udo Vetter hat eine betroffene Frau Prozesskostenhilfe beantragt, um wegen Nutzungsaufalls ihrer beschlagnahmten Rechner zu klagen. Das wurde bewilligt.

Die Richter beurteilten einen internetfähigen Rechner als "Lebensgut", seine ständige Verfügbarkeit im Privathaushalt ist also eine Selbstverständlichkeit. Betroffene haben durch diese Entscheidung also eine gute Chance erfolgreich auf Schadensersatz zu klagen. Reich werden sie damit allerdings wohl kaum.

Denn auch bezüglich der "Schadenssumme" haben die Richter eine Richtlinie geschaffen. Demnach gilt zunächst mal, dass ein Computer im Haushalt ausreicht. Die monatliche Mietgebühr für einen PC wurde auf 200 Euro brutto eingeschätzt. Im Fall der Betroffenen wurde allerdings kein PC gemietet.

Das Gericht bewilligte daher 40 Prozent "Kompensation" vom Netto-Betrag: konkret 2,30 Euro Schadensersatz pro Tag. Im Fall der betroffenen Frau bringt der Ausfall mit einer Dauer von 77 Tagen also 177 Euro - so sie es schafft, mit ihrer Klage vor Gericht durchzukommen.

Michael Nickles meint: Sehr lesenswert sind die Kommentare zum Blog-Beitrag von Udo Vetter. Denn da wird unter anderem ein ganz anderer Punkt ins Spiel gebracht. Und zwar der, dass im Fall einer Beschlagnahmung typischerweise nicht nur der Rechner sondern die komplette EDV-Ausstattung einkassiert wird.

Also auch Monitore, Mäuse, Tastaturen und dergleichen. Hier ist es gewiss sehr fraglich, ob das nötig ist.

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Ten_Eniunlsl Olaf19 „ Sicher? Drucker und Grafikkarten haben doch nur flüchtigen Speicher,...“
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Hi
Du kannst bei soziemlich jedem gerät die Firmware flashen und dort daten speichern.
Dies gilt fürs Bios die Graka cd/DVD laufwerk Festplatte etc.
Manche drucker haben auch relativ große Festplatten drin oder man könnte auch ne größere einbauen.

Ich kann auf meine FritzBox und auf meinen Speedport auch daten speichern zwar sind das nur einige MB aber das könnte von fall zufall ausreichen z.B um Zugangsdaten für die Ilegalen dinge zu sichern.

Das mit den daten Online bzw micro sd karte.
Wenn die festplatte lokal voll verschöüsselt ist mit Truecrypt zum beispiel dann könnte auch relativ problem los darauf zugegriffen werden die daten liegen online ebenfalls verschlüsselt. Ausserdem könnte man auch lokal prinzipiel keine daten speichern sondern nur auf der verschlüsselten sd karte arbeiten.

Da fällt mir grad ein ich hab nen festplatten recorder ich glaub da würd des auch nicht auffallen wenn dort 5GB fehlen oder ne größere platte als normal drin ist.


Sers

Ten


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