Nabend zusammen
Mein Bruder hat gestern von Web.de ein Schreiben mit dem Titel "Letzte außergerichtliche Mahnung bekommen"(zuvor keine schriftliche Mahnungen). 3 mal 5€ + 5€ Mahngebühr, also 20€ solle er doch gefälligst bis zum Ende des Monats überweisen, ansonsten werde der Vorgang an Inkasscobüro oder Anwälte weitergeleitet.
Er hat dann heute telefonisch dort angerufen, da er absolut keine Ahnung hatte, um was es überhaupt ging. Ganz dunkel wußte er noch, dass er sich vor paar Monaten zu Free Mail dort angemeldet hatte, konnte sich aber an seine Zugangsdaten nicht mehr erinnern.
Der Anruf bei Web.de erbrachte dann das Ergebnis, dass er sich angeblich zu einer Premiummitgliedschaft dort angemeldet habe, die zwar zunächst kostenlos, dann aber in ein kostenpflichtiges Abo übergehe. Er ist sich aber ziemlich sicher, dass er keine solche Mitgliedschaft eingegangen ist. (leider nicht 100%) Er wollte den Betrag eigentlich nicht zahlen, nachdem Web.de ihm dann aber im Verlauf des Gespräches recht schnell mit dem Anwalt gedroht hat, ist er eingeknickt und hat sich zur Zahlung bereiterklärt.
Jetzt frage an euch: Was würdet ihr tun? Bleibt ihm nur noch die Möglichkeit zu Zahlen (Nachdem er sich ja telefonisch schon dazu bereit erklärt hat) Soll er einfach abwarten und nichtzahlen oder widersprechen? Ist ein auf versehentlichen anklicken beruhender Vertrag (das kann er halt nicht 100% ausschließen) überhaupt rechtskräftig? Wird wegen einem solch geringen Betrag überhaupt jemand aktiv?
Ich selbst würde ihm zu Nichtzahlen und Abwarten raten, bin da aber zu unsicher, deswegen die Frage an euch.
danke schonmal für alle Antworten
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Und dieses Beispiel will ich auch nicht verstcken...
Ich erhielt eine Zeitschrift von einem "Kirchlichen Verlag" aus Augsburg, die ich sicher nicht bestellt habe...Der Name war "nicht mein eigener" aber die Initialen stimmten.. Heute weiss ich, das "Drücker" den Namen (Nachnamen war an der Haustür ausgeschrieben, Vorname nur ein Buchtabe) den Vornamen falsch gedeutet hatten und ihrem Auftraggeber eine gefälschte "Abozustimmung" untergejubelt hatten... Es hatte lange gedauert, bis der Verlag Einsicht hatte, und weitre Aktionen aufgab...
- Wolfgang
p.s.
(W. kann auch als Wilhelm gedeutet werden)