Ich habe mit Intresse die Diskussion zum Thema Filesharing und der damit verbundenen Abmahnwelle verfolgt.Man ist als
Internetnutzer schon recht verunsichert.Wenn ich eine Seite im Netz aufrufe ,sieht dann der Betreiber dieser Seite prinzipiell
meine IP-Adresse ?Selbst wenn ich kein PoP-Netz oder Torrent nutze,hätte der Betreiber einer Seite ja leichtes Spiel
und könnte ja sonstwas behaupten.Könnte derjenige behaupten ,ich habe einen Download durchgeführt und könnte ich überhaupt das
Gegenteil beweisen?
Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge
Hi Olaf,
nicht dass ich falsch verstanden werde: Die Probleme, die Du beschreibst (Zahlendreher) sind mir auch bekannt. Und es ist schon absurd, was da so abgeht. (Wie Du an anderer Stelle schon richtig bemerkt hast: Einen "Zahlendreher" kann es bei einem automatisierten Verfahren ja eigentlich gar nicht geben.)
Und schon wird ein völlig falscher Internetkunde der Straftat zugeordnet.
Ich glaube, der Begriff Straftat ist hier unkorrekt. Es geht doch um zivilrechtliche Ansprüche von Rechteinhabern und nicht um Strafverfahren. (Ärgerlich für den Betroffenen ist es trotzdem.)
SCORPOIN7 hat aber gefragt, ob beliebige Server seine IP-Adresse protokollieren und ob die Betreiber dieser Server dann nicht (unberechtigte) Vorwürfe in den Raum stellen können. Und da wäre meine Frage: Was sollen das für Vorwürfe sein? Der kann natürlich alles mögliche behaupten. Aber das kann er ja letztendlich auch OHNE dass er überhaupt IP-Adressen protokolliert hat.
Auf der anderen Seite gilt die Zuordnung IP-Adresse => Internetkunde vor Gericht aber als Beweis.
Hier kommt es mal auf eine höchstrichterliche Entscheidung an, bei der auch kompetente Gutachter mit einzubeziehen sind. Ich bin ja weiterhin der Meinung, dass diese Zuordnung allein noch kein Beweis ist.
Es müssten ja mindestens die in Frage stehenden Dateien auf meinem Rechner nachgewiesen werden. Oder zuerst mal die Programme, die den Bezug solcher Dateien möglich machen. Die bloße IP-Identifikation ist doch ziemlich dürftig.
Natürlich braucht es hier Richter, die sachkundig genug sind, das zu erkennen.
Wenn ich mich neu verbinde und eine IP zugeteilt bekomme, die unmittelbar vorher noch einem Filesharer gehört hat, laufe ich dann wirklich nicht Gefahr, mit dessen Aktivitäten in Verbindung gebracht zu werden?
Möglicherweise gibt es diese Gefahr. Schon aufgrund (geringfügig) unterschiedlicher Systemzeiten kann es passieren, dass ich mit den Aktivitäten des Vorbesitzers der IP-Adresse in Konflikt komme.
Aber genau deswegen ist eben die IP-Adresse allein noch kein Beweis!
Und eins ist auch unverständlich: Die Log-Dateien der Serverbetreiber (bzw. die daraus abgeleiteten Auskünfte der Provider) werden als umumstößlicher Beweis angesehen, die Log-Dateien meines Routers jedoch nicht. Beide sind doch gleichermaßen manipulierbar und daher gleichermaßen zweifelhaft.
Offen ist dann immer noch die Frage der Fremdnutzung des Anschlusses (z.B. bei WLAN), die ja nie ganz ausgeschlossen werden kann.
Ich denke, das Problem sind hier wirklich inkompetente, voreingenommene Richter, die nicht zwischen vermeintlichen und tatsächlichen Beweisen unterscheiden können. Und wenn man auf einen solchen Richter stößt, hat man natürlich ein Problem, das gebe ich zu. Das trifft aber auf andere Rechtsfälle genauso zu...
Gruß, mawe2