Hallo zusammen,
mich würde mal Eure Meinung interessieren. Ein Bekannter meines Bruders (ist echt so) hat eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung bekommen und ist jetzt daher im Rechtsstreit. Angeblich hat er einen Film über Bittorrent runtergeladen.
Dieser besagte Bekannte ist 55 und hat eher bescheidene PC-Kenntnisse. Auch hat er glaubwürdig versichert, sowas nicht gemacht zu haben. Er hat wohl auch seinen Sohn befragt, der das verneint. Ob es jetzt wirklich so ist, kann ich schlecht nachvollziehen!
Das Provider evtl. Verbindungsdaten rausgeben, wenn die Staatsanwaltschaft diese anfordern, ist ja bekannt.
Allerdings ist jetzt wohl jemand bei ihm gewesen, der angeblich das Routerprotokoll seine FritzBox ausgelesen hat und darin belastende Verbindungsdaten auslesen konnte.
Ich habe es jetzt selber auf meiner FritzBox, meinem D-Link Router und auf einem Speedport W701v nachgeschaut und kann nirgendwo derartige Protokolle finden.
Es ist ja auch bekannt, dass die FritzBox von 1 &1 gebrandet ist, also eine andere Firmeware enthällt. Kann es sein, dass diese Firmware noch andere Daten aufzeichnet?
Die Router, die ich getestet habe, zeichnen nur die angeschlossenen Geräte, sowie deren Verbindungsdaten aus, allerdings keine besuchten Seiten.
Ach ja, der Bekannte nutzt eine 1 & 1 Fritzbox, einen AVM Stick und die voreingestellte WPA2 Verschlüsselung. Ein MAC Filter ist, meines Wissens nach, nicht aktiviert und auch die SSID wird ausgestrahl. Er selber hat nicht die Kenntnisse und nutzt nur die Voreinstellungen!
Danke
Maybe
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Nur mal ganz nebenbei? Wie sieht es rechtlich aus, wenn man das WLAN abgesichert ist und man zum besagten Zeitpunkt glaubhaft versichern kann, das man nicht vor Ort war, also den Rechner und die Verbindung nicht nutzen konnte?
Selbst hier gibt es schon Urteile, die einen vom Hersteller eingestellten und auf dem Gerät abgedruckten Key als "nicht sicher" ansehen.
Hier sollte unter Zeugen ein neuer, eigener Key eingegeben werden, den der Zeuge nicht sieht. Nur das man den voreingestellten Key eben geändert hat.
Das Problem bei Urheberrechtsverletzungen ist zur Zeit, dass man als Bürger seine Unschuld nur sehr schwer beweisen kann. Router-Logs werden als weniger Glaubwürdig angesehen, da sie meist als reine Textdateien vorliegen und somit sehr leicht zu manipulieren sind. Eine Auskunft vom Provider zählt da schon mehr.
Schau mal, ob du irgendwo her die CT 19/2010 bekommst. Dort ist ab Seite 138 ein Bericht zu diesem Thema. http://www.heise.de/ct/inhalt/2010/19/138/
Selbst hier gibt es schon Urteile, die einen vom Hersteller eingestellten und auf dem Gerät abgedruckten Key als "nicht sicher" ansehen.
Hier sollte unter Zeugen ein neuer, eigener Key eingegeben werden, den der Zeuge nicht sieht. Nur das man den voreingestellten Key eben geändert hat.
Das Problem bei Urheberrechtsverletzungen ist zur Zeit, dass man als Bürger seine Unschuld nur sehr schwer beweisen kann. Router-Logs werden als weniger Glaubwürdig angesehen, da sie meist als reine Textdateien vorliegen und somit sehr leicht zu manipulieren sind. Eine Auskunft vom Provider zählt da schon mehr.
Schau mal, ob du irgendwo her die CT 19/2010 bekommst. Dort ist ab Seite 138 ein Bericht zu diesem Thema. http://www.heise.de/ct/inhalt/2010/19/138/