Hallo zusammen!
Kaffee mit Milch, Zucker und Internet - das könnte bald der Vergangenheit angehören. Dank Mitstörerhaftung gibt es massiven Ärger für Cafébetreiber, die ihren Gästen das Surfen per WLAN ermöglichen, falls es zu illegalen Downloads kommt: http://www.golem.de/1010/78384.html
Echte Internetcafés betrifft das natürlich nicht, denn die bieten ja kein WLAN an, auf dass ein jeder mit seinem eigenen Netbook, Smartphone o.ä. surft und herunterlädt, sondern da werden die anbietereigenen Desktoprechner genutzt.
CU
Olaf
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.470 Themen, 80.517 Beiträge
Hi Olaf, muß mich auch hier mal wieder zu Wort melden. In dem golem-Artikel steht ein wichtiges Wort : "Missbrauchsfälle". Was ist denn ein Missbrach mittels WLan und Internet? Die gleiche Diskussion gabe es bereits bei unverschlüsselten, privaten Wlans. Wer haftet für was und welchen Schaden?
Meine persönliche Meinung ist, der Verursacher, der WLan nutzt ist haftbar, aber nicht der Wlan-Anbieter, bzw.Betreiber. Die Rechtslage ist aber anders. Schließlich haftet z.B. die Telekom/t-mobile auch nicht für alle DSL- und Handy- und UMTS Kunden.
Also, gleiches Recht für alle, oder? Sicherlich bin ich mit meiner Meinung exotisch. Selbst jemand, der Verbotenes saugt, sollte nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sondern derjenige, der Verbotenens anbietet.
Vergleich: Hanf mußte als Konkurrent für die aufstrebenden Kunstfaser-, Papier- und Pharmaindustrien verboten werden, nicht weil das Zeug den Drogeneinstieg ermöglichte.
Anders gesagt: Öffentliches Wlan muß als Konkurrent für die aufstrebenden, teuren Mobile-Anbieter verboten werden, nicht weil das der Zugang illegale Downloads ermöglichte.
Gesetze und Verordnungen werden für wen gemacht? Nächste Diskussion.