Hallo zusammen!
Kaffee mit Milch, Zucker und Internet - das könnte bald der Vergangenheit angehören. Dank Mitstörerhaftung gibt es massiven Ärger für Cafébetreiber, die ihren Gästen das Surfen per WLAN ermöglichen, falls es zu illegalen Downloads kommt: http://www.golem.de/1010/78384.html
Echte Internetcafés betrifft das natürlich nicht, denn die bieten ja kein WLAN an, auf dass ein jeder mit seinem eigenen Netbook, Smartphone o.ä. surft und herunterlädt, sondern da werden die anbietereigenen Desktoprechner genutzt.
CU
Olaf
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.483 Themen, 80.749 Beiträge
es ist genau so, wie Du es beschrieben hast. Da der Endverbraucher nicht dingfest gemacht werden kann, deshalb ist der Nächste haftbar, der dem Kunden (Cafe-Gäste) WLan anbietet. Obwohl der der Wlan-Betreiber ansich überhaupt nichts strafbares macht.
Letztendlich glaube ich, das es garnicht um Haftung und böswillie Nutzung geht, sonder wie immer um das liebe Geld. Wenn ich privat in einem 6Familienhaus Wlan kostenlos dem Nachbarn ungesichert zur Benutzung gestatte, schon mach ich strafbar, nur weil einer ein MP3 downgeloadet hat. Verrückte Rechtswelt. 1x DSL-Anschluß ist immer preiswerter, als 6x Dsl-Anschluß.
Soziale, kollegiale, technische Gemeinschaften (z.B. hier das Wlan-Cafe) werden somit in die Illegalität getrieben. Das ist so, als dürfte ein Fußballer nicht zu seiner eigenen Manschaft abspielen. Die deutsche Rechtslage hat deutlich mehr schlechten Einfluß auf uns und besonders auf Heranwachsende, als mal unbedachte Handlung durch surfen im Netz.
Die soziale Komponente ist nicht zu vernachlässigen. Was das für Auswirkungen hat, sieht man in den USA, jeder ist sich selbst der Nächste.