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News: Diesmal andersrum

Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs

Michael Nickles / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Nutzung von fremden WLANs ist eine heikle Sache - je nach "Richter" fallen Urteile recht unterschiedlich aus. Das Wuppertaler Landgericht hat jetzt mal eine erfreuliche Entscheidung gefällt: wer ein offenes WLAN verwendet, macht sich dadurch nicht strafbar.

In solchen Fällen wird häufig drum gestrittenen, ob so was einen Verstoß gegen die "Telekommunikationsgesetze" darstellt. Das beinhaltet unter anderem ein "Abhörverbot" - Nachrichten die für Fremde bestimmt sind, dürfen nicht abgehört werden. Strittig dabei ist, was unter Nachrichten zu verstehen ist - ein WLAN-Router teilt eigentlich bestenfalls mit, über welche IP-Adresse eine Verbindung ins Internet erfolgt und keine "persönlichen Nachrichten".

Die Wuppertaler Richter sahen es ebenfalls so und lehnten die Klage ab. Die entstand soweit bekannt, weil ein Laptop-Nutzer das ungesicherte WLAN eines Nachbars zum "Schwarzsurfen" genutzt hatte. Dem Kläger entstand dadurch allerdings kein nennenswerter Schaden, da er über eine Flatrate verfügte. Dabei hat der Beklagte offensichtlich Glück gehabt. Heise verweist im Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgericht Wuppertal aus dem Jahr 2007.

Da fiel die Entscheidung der Richter noch komplett andersrum aus, ein Nutzer eines freien WLANs wurde damals wegen "strafbarem Abhören von Nachrichten" verurteilt. Immerhin kam es damals nur zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - der "Schwarzsurfer" wurde also nur verwarnt und ihm nur im Wiederholungsfall mit Strafe gedroht.

Sein Laptop wurde laut Heise allerdings als Tatwerkzeug eingestuft und deshalb einkassiert. Das Urteil zum aktuellen Vorfall kann auf der Webseite der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf nachgelesen werden: AG Wuppertal, Beschluss 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08, 03.08.2010

Michael Nickles meint: Wieder mal eine sehr bizarre Geschichte. Da hatte also einer offensichtlich ein offenes ungesichertes WLAN und ein "Nachbar" surfte schwarz mit. Offene Fragen dabei: Warum hat der Kläger sein WLAN nicht dicht gemacht?

Wollte er das nicht oder hatte er nicht das dafür nötige technische Wissen? Und wenn er dieses Wissen nicht hatte - wie hat er dann mitgekriegt, wer sein WLAN eigentlich "unbefugt" nutzt?

Auf jeden Fall ist erfreulich, dass es inzwischen anscheinend Richter gibt, die genug technisches Wissen haben, um solche Fälle vernünftig beurteilen zu können.

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mawe2 Ralf103 „klar, im Prinzip hast du Recht, aber ähnlich könnte man auch argumentieren,...“
Optionen
wo bei der Bahn keine Zugangskontrollen durchgeführt werden, Schwarzfahren erlaubt sein sollte

Nein. Dafür gibt es Beförderungsbedingungen der Bahn. Da steht das drin.

Für (offene) WLANs gibt es keine (allgemeingültigen) Gesetze oder Regelungen, das ist doch das Problem.

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