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News: Grundsatz-Urteil

GEZ-Gebühren auch für PCs ohne Internet

Michael Nickles / 71 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs gab es mehrere Klagen. Und die Gerichte urteilten jeweils mal so oder so. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Wirrwarr jetzt ein Ende bereitet und ein grundsätzliches Urteil gefällt, an dem sich künftige Gerichte wohl orientieren werden. Die heftig umstrittene Rundfunkgebührenpflicht für PCs wurde als rechtens abgehakt.

Erfolglos geklagt hatten ein Student und zwei Rechtsanwälte die in Wohnung/Büro zwar kein Rundfunkgerät hatten, aber dort halt jeweils internetfähige PCs.

Argumente, dass die Rechner nicht für Rundfunkempfang genutzt werden, ließen die Richter nicht gelten. Internetfähige Rechner sind als empfangstaugliche Geräte einzuordnen und damit gebührenpflichtig.

In seiner Pressemitteilung stellte der Bundesgerichtshof auch klar, dass es keine Rolle spielt, ob ein PC mit dem Internet verbunden ist.

Wer also einen alten PC im Keller rumliegen hat und über keinen Internetanschluss verfügt, muss dafür erstrecht blechen.

Michael Nickles meint: Man kann jetzt vielleicht noch drüber streiten, ab wann ein PC technisch fit genug für Internet beziehungsweise Rundfunkempfang per Internet ist und ab wann ein Rechner überhaupt als "PC" gilt.

Die lange erwartete Grundsatzentscheidung kommt nicht nur spät, sie ist auch sowieso völlig schnuppe. Es sind ja nur noch zwei Jahre hin, bis 2013 das neue Gebühreneintreibungs-Modell "Haushaltspauschale" eingeführt wird (siehe GEZ-Gebühren: ab 2013 muss jeder blechen).

Dann muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren abdrücken, egal ob irgendwelche Rundfunk-empfangstauglichen Geräte vorhanden sind oder nicht. Die GEZ mit ihren Fahndern bleibt natürlich weiterhin bestehen.

Die schnüffeln an der "Haustür" dann halt nicht mehr nach Rundfunkgeräten sondern prüfen, ob ein "Abstell-Schuppen" nicht vielleicht als zusätzliche gebührenpflichtige "Haushalts-taugliche" Stätte eingestuft werden kann. Das wird bestimmt lustige Schlagzeilen und neue Klagen geben.

Aber Tv !! Captain-Iglu
Riesen Unfug stand da. agtino
Ich mach da mit. agtino
mawe2 agtino „hi ??? nicht von mir, je mehr Peronen im Haushalt um so teurer würde es werden....“
Optionen
je mehr Peronen im Haushalt um so teurer würde es werden.

Wenn Du meinen Beitrag richtig liest, wirst Du feststellen, dass ich ein Modell vorschlage, das an die Einkommensteuer gekoppelt ist. Nur wer diese Steuer zahlt, zahlt die Rundfunkgebühr.

Damit sind Kinder, Geringverdiener, Rentner usw. schon mal außen vor. Wenn jetzt z.B. eine Familie aus zwei Erwachsenen und X Kindern besteht, zahlen nur die beiden Erwachsenen die von mir vorgeschlagenen 9 EUR, also zusammen 18 EUR (wie jetzt auch schon).

Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, müssen jetzt auch schon extra zahlen (und zwar voll!). Es würde also auch in diesem Falle höchstens billiger werden!

Wenn einer mehrere Haushalte hat, dann kann er sicherlich das auch finanzieren, wenn auch trotzdem ungerecht. Da gibt es sicherlich auch faire Lösungen.

Naja: Die Kopfpauschale ist die faire Lösung. Der Haushalt ist egal. Auch die Nutzung im Hotel, im Auto oder sonstwo ist mit der Kopfpauschale abgedeckt.
Grade im Netz... Loopi©