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News: Grundsatz-Urteil

GEZ-Gebühren auch für PCs ohne Internet

Michael Nickles / 71 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs gab es mehrere Klagen. Und die Gerichte urteilten jeweils mal so oder so. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Wirrwarr jetzt ein Ende bereitet und ein grundsätzliches Urteil gefällt, an dem sich künftige Gerichte wohl orientieren werden. Die heftig umstrittene Rundfunkgebührenpflicht für PCs wurde als rechtens abgehakt.

Erfolglos geklagt hatten ein Student und zwei Rechtsanwälte die in Wohnung/Büro zwar kein Rundfunkgerät hatten, aber dort halt jeweils internetfähige PCs.

Argumente, dass die Rechner nicht für Rundfunkempfang genutzt werden, ließen die Richter nicht gelten. Internetfähige Rechner sind als empfangstaugliche Geräte einzuordnen und damit gebührenpflichtig.

In seiner Pressemitteilung stellte der Bundesgerichtshof auch klar, dass es keine Rolle spielt, ob ein PC mit dem Internet verbunden ist.

Wer also einen alten PC im Keller rumliegen hat und über keinen Internetanschluss verfügt, muss dafür erstrecht blechen.

Michael Nickles meint: Man kann jetzt vielleicht noch drüber streiten, ab wann ein PC technisch fit genug für Internet beziehungsweise Rundfunkempfang per Internet ist und ab wann ein Rechner überhaupt als "PC" gilt.

Die lange erwartete Grundsatzentscheidung kommt nicht nur spät, sie ist auch sowieso völlig schnuppe. Es sind ja nur noch zwei Jahre hin, bis 2013 das neue Gebühreneintreibungs-Modell "Haushaltspauschale" eingeführt wird (siehe GEZ-Gebühren: ab 2013 muss jeder blechen).

Dann muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren abdrücken, egal ob irgendwelche Rundfunk-empfangstauglichen Geräte vorhanden sind oder nicht. Die GEZ mit ihren Fahndern bleibt natürlich weiterhin bestehen.

Die schnüffeln an der "Haustür" dann halt nicht mehr nach Rundfunkgeräten sondern prüfen, ob ein "Abstell-Schuppen" nicht vielleicht als zusätzliche gebührenpflichtige "Haushalts-taugliche" Stätte eingestuft werden kann. Das wird bestimmt lustige Schlagzeilen und neue Klagen geben.

Aber Tv !! Captain-Iglu
mawe2 Olaf19 „Private Haushalte sind genau dann betroffen, wenn keine Rundfunkgeräte...“
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Hallo Olaf,

tut mir leid, dass ich da einhaken muss:

Völliger Blödsinn sind diese spitzfindigen Unterscheidungen à la "gewerbliche PCs werden zum Arbeiten genutzt, private PCs zum Rundfunkempfang".

Ich stimme mit Dir überein, dass man auch dem Privatnutzer nicht grundsätzlich Rundfunkempfang über den PC unterstellen sollte. Und in Deinem Fall (den Du ja schon öfter erläutert hast), ist das auch tatsächlich ungerecht.

Trotzdem würde ich die PCs, die in Firmen benutzt werden, nochmal unter einem anderen Blickwinkel betrachten:

Während es im Privatbereich wenigstens noch denkbar ist, den PC auch für Rundfunkempfang zu nutzen, würde ich das im gewerblichen Bereich generell ausschließen. Schließlich soll der Arbeitnehmer - egal in welcher Branche - mit dem PC arbeiten und ihn nicht zur persönlichen Belustigung benutzen.

Die Arbeitszeit sollte doch möglichst mit den Tätigkeiten ausgefüllt sein, die der jeweiligen Stellenbeschreibung entsprechen. Und bis auf wenige Ausnahmen (Journalisten vielleicht, vielleicht bestimmte Musikproduzenten usw.) wird in der Stellenbeschreibung kaum das Abhören gängiger Radiostationen enthalten sein.

Wenn man dann noch bedenkt, dass gerade Audio- und Videoinhalte einen großen Verbrauch an Bandbreite haben, die im Unternehmen gewiss für andere Zwecke vorgehalten wird, ist Radiohören im Betrieb noch absurder als im Privatbereich.

Dass das die Gerichte nicht anerkennen, ist ein Skandal! Schließlich wird mit einem solchen Urteil ja regelrecht das Radiohören während der Arbeit "legalisiert". Ich warte nur auf Meldungen, in denen Arbeitnehmer ihr "Recht", Radio am Arbeitsplatz zu hören, einklagen, weil der Arbeitgeber ja die Gebühr dafür eh schon bezahlt hat.

Und die zukünftige "Haushaltspauschale" setzt dem ganzen noch die Krone auf, weil jetzt Betriebe plötzlich "Haushalte" sind...

Gerecht (wenn das Wort hier überhaupt hingehört?) wäre wirklich nur die Kopfpauschale, keineswegs eine Pauschale, die an eine Örtlichkeit, ein Gebäude o.ä. gebunden ist.

Gruß, mawe2

Riesen Unfug stand da. agtino
Ich mach da mit. agtino
Grade im Netz... Loopi©