Kriminelle Ausländer müssen Schweiz verlassen!
http://www.arcor.de/content/aktuell/newsticker_rss//27477384,1,artikel,Kriminelle+Ausl%C3%A4nder+m%C3%BCssen+Schweiz+verlassen.html
Dürfen dann kriminelle Geldwäscher auch nicht mehr einreisen???
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Gehe davon aus, daß ich seriös schreibe, wenn nicht, hast Du weiter unten den Link und dann wirst Du den Paragraphen finden.
Die Absicht, die von Dir geposteten links durchzuarbeiten, habe ich nicht.
Mir ist es eigentlich mehr oder weniger gleichgültig, was ein Volk, dem ich ich nicht angehöre, in freier Abstimmung beschließt.
Es interessierte mich nur, ob im Völkerrecht festgelegt ist, das ein Staat keine kriminellen Ausländer ausweisen darf. Dafür dieses ganze und umfangreiche Werk "Völkerrecht" zu durchforsten - das ist mir schlicht der Aufwand zu hoch.
Die Behauptung, der Entscheid der Schweizer Bürger würde dem Völkerrecht widersprechen, stammt u.a. von HFO - von Dir bestätigt.
Also gehe ich davon aus, sowohl HFO, als auch Du habt Euch so intensiv damit beschäftigt, das Ihr dies als Tatsache behaupten könnt.
Nun ist es eigentlich -meiner bescheidenen Meinung nach- keinesfalls ein Aufwand, wenn ihr da konkret sagt "Im Paragraf x nachzulesen"
.Noch ein Punkt, der mich ärgert, da setzt man bis zu einem halben Dutzend Links, wenns hoch kommt wird einer, werden höchstens 2 abgerufen.
Das man nicht massenhaft gepostete Links aufruft und jeden einzelnen genau studiert, nun, das ist kaum anders zu erwarten.
Die Interessen der User eines beliebigen Forums sind nicht immer identisch mit den des Einen, der sich intensiv damit beschäftigt hat.
Also stelle ich fest: "man" ist nicht willens, (mir) einen konkreten Hinweis darauf zu geben, wo es klar (auch für den juristischen Laien) verständlich geschrieben steht, das ein soveräner Staat kriminell gewordene Ausländer nicht ausweisen darf.
Da bleibt das zumindest für mich eine Behauptung. Und zwar eine, die ich mit sehr großem Mißtrauen betrachte. Und die Entscheidung der Schweizer betrachte ich demzufolge als legal.
(Wobei denen meine Meinung zu meinen großen Betrübnis sicher ziemlich gleichgültig ist!)
Noch was:
...wird deutschtümelnd diesselbe völkerrechtswidrige...
Worauf beziehst du "deutschtümelnd"?
Und
hat denn keiner die Vorzüge eines Rechtsstaates erkannt und vor allem begriffen?
Wenn ich Deinen harten, nichtsdestoweniger noch immer erfolglosen Kampf gegen den von den Regierenden dieses Rechsstaates beschlossenen Ausstieg aus dem Atomausstieg betrachte, kommen mir zum wiederholten Male gelinde Zweifel an einem Rechtsstaat.
Jürgen
Die Absicht, die von Dir geposteten links durchzuarbeiten, habe ich nicht.
Mir ist es eigentlich mehr oder weniger gleichgültig, was ein Volk, dem ich ich nicht angehöre, in freier Abstimmung beschließt.
Es interessierte mich nur, ob im Völkerrecht festgelegt ist, das ein Staat keine kriminellen Ausländer ausweisen darf. Dafür dieses ganze und umfangreiche Werk "Völkerrecht" zu durchforsten - das ist mir schlicht der Aufwand zu hoch.
Die Behauptung, der Entscheid der Schweizer Bürger würde dem Völkerrecht widersprechen, stammt u.a. von HFO - von Dir bestätigt.
Also gehe ich davon aus, sowohl HFO, als auch Du habt Euch so intensiv damit beschäftigt, das Ihr dies als Tatsache behaupten könnt.
Nun ist es eigentlich -meiner bescheidenen Meinung nach- keinesfalls ein Aufwand, wenn ihr da konkret sagt "Im Paragraf x nachzulesen"
.Noch ein Punkt, der mich ärgert, da setzt man bis zu einem halben Dutzend Links, wenns hoch kommt wird einer, werden höchstens 2 abgerufen.
Das man nicht massenhaft gepostete Links aufruft und jeden einzelnen genau studiert, nun, das ist kaum anders zu erwarten.
Die Interessen der User eines beliebigen Forums sind nicht immer identisch mit den des Einen, der sich intensiv damit beschäftigt hat.
Also stelle ich fest: "man" ist nicht willens, (mir) einen konkreten Hinweis darauf zu geben, wo es klar (auch für den juristischen Laien) verständlich geschrieben steht, das ein soveräner Staat kriminell gewordene Ausländer nicht ausweisen darf.
Da bleibt das zumindest für mich eine Behauptung. Und zwar eine, die ich mit sehr großem Mißtrauen betrachte. Und die Entscheidung der Schweizer betrachte ich demzufolge als legal.
(Wobei denen meine Meinung zu meinen großen Betrübnis sicher ziemlich gleichgültig ist!)
Noch was:
...wird deutschtümelnd diesselbe völkerrechtswidrige...
Worauf beziehst du "deutschtümelnd"?
Und
hat denn keiner die Vorzüge eines Rechtsstaates erkannt und vor allem begriffen?
Wenn ich Deinen harten, nichtsdestoweniger noch immer erfolglosen Kampf gegen den von den Regierenden dieses Rechsstaates beschlossenen Ausstieg aus dem Atomausstieg betrachte, kommen mir zum wiederholten Male gelinde Zweifel an einem Rechtsstaat.
Jürgen