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Wer hat wohl Vorfahrt

xafford / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

ich wäre mal an der (fundierten) Meinung der Allgemeinheit bezüglich Vorfahrtsregeln interessiert, hierzu erst einmal ein kleines Bild zur Veranschaulichung.



Und nun eine kleine Erklärung:

Fahrzeug A (schwarz) kommt aus der Straße oben und hat grünes Licht an der Ampel. Er will aus seiner Sicht nach rechts auf die zweispurige Straße einbiegen, da er jedoch sofort wieder links abbiegen muss (Linksabbiegerstreifen auf der zweispurigen Straße beginnt da wo das Bild links aufhört) ordnet er sich direkt auf der linken der beiden Spuren ein.

Fahrzeug B (rot) kommt aus der Straße unten und hat ebenfalls grünes Licht. Er will aus seiner Sicht nach Links in die zweispurige Straße einbiegen. und tut dies auch.

Da sich nach den gängigen Gesetzen der Physik keine zwei Objekte zur gleichen Zeit am gleichen Ort aufhalten können passiert natürlich das Unvermeidliche: Es kommt auf der Kreuzug zur Kollision, Fahrzeug B fährt Fahrzeug A in die Fahrerseite.

Beide Fahrer sind jetzt natürlich ziemlich geladen, denn beide denken der jeweils andere sei Schuld. Fahrer A beruft sich (meiner Meinung nach zu Recht) darauf, dass laut StVO ein Linksabbieger einem gleichberechtigten Rechtabbieger Vorfahrt gewähren muss (ist so im Gesetz nachzulesen) und dass er als Rechtsabbieger auch die freie Fahrstreifenwahl hat und zudem nicht anders kann als die linke Spur zu nutzen um auf den Linksabbiegerstreifen zu gelangen.

Jetzt beruft sich jedoch Fahrer B darauf, dass Fahrer A beim Abbiegen einen Fahrspurwechsel durchgeführt hätte (es gibt jedoch keinerlei Fahrbahnmarkierungen auf der Kreuzung außer den auf dem Bild deutlich erkennbaren) und demnach ihm, auf der linken Fahrspur Vorfahrt zu gewähren hätte.

Kurz und gut, ich bin der Meinung, dass Fahrer B die Alleinschuld hat (ob er sie vor Gericht bekommt ist natürlich die andere Frage), konnte dazu aber leider keinen wirklichen Beleg in Form eines passenden Gerichtsurteils finden.

Kann hier vielleicht jemand aushelfen?

Merci schon mal und Grüße

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford out-freyn „ Man sollte mal Bosonenautos bauen! Was Du suchst, steht in 9 4 StVO: Wer nach...“
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Hallo out-freyn,

gesucht habe ich §9 nicht, den kannte ich schon und auf den hatte ich mich oben auch bezogen ("Fahrer A beruft sich (meiner Meinung nach zu Recht) darauf, dass laut StVO ein Linksabbieger einem gleichberechtigten Rechtabbieger Vorfahrt gewähren muss..."). Das Problem bei der Sache ist, dass ich irgendwo auf ein Urteil gestoßen war, welches frei interpretiert dem Fahrer B zur Hälfte Recht gegeben hat, aber es war dann doch nicht zu 100% vergleichbar.

Zumindest besagte dieses Urteil recht frei interpretiert folgendes:

Wer nach rechts abbiegt und nicht auf die rechte Spur einbiegt vollzieht einen Spurwechsel... aber wie gesagt, der Fall war etwas anders gelagert.

Mich wundert, dass es zu einer doch wohl recht häufigen Unfallursache keine Urteile zu finden gibt...

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50/50 The Wasp