http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2414/gerichtssprache-im-strafprozess/
Sollte eigentlich völlig selbstverständlich sein, aber in unserem Bananenstaat muss es doch extra geregelt werden.
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Hi Erwin,
wie schön von Dir zu hören.
aber einer, der KEIN Deutsch spricht,
Könnte aber sehr wohl Deutsch verstehen, als deutschstämmiger Russe.
Das geht aus dem Artikel aber nicht hervor.
Ich habe im Ausland schon sehr viele Leute getroffen die zwar Deutsch verstanden, auch gut verstanden, es aber Mangels Übung nicht sprechen konnten, oder nur bedingt.
(Darum sollte man im Ausland immer sehr vorsichtig, besonders mit lauten Unmutsäußerungen sein.)
Folglich fände ich es diskriminieren, auch nach europäischem Recht, wenn ein Laienrichter/Schöffe wegen sprachlicher Feinheiten von diesem Amt ausgeschlossen würde.
Wer also Deutsche mit Sprachproblemen diskriminiert (von öffentlichen Ämtern fern hält) darf sich über Fremdenfeindlichkeit und Rassismus nicht beschweren.
Ist halt nur meine, unbedeutende, Meinung.