http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2414/gerichtssprache-im-strafprozess/
Sollte eigentlich völlig selbstverständlich sein, aber in unserem Bananenstaat muss es doch extra geregelt werden.
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Hallo hatterchen,
wenn du von der "normalen" Berufswelt sprichst, hast du natürlich Recht, dass es wegen sprachlicher Defizite keine Benachteiligung geben darf.
Aber bei einem Gericht wird über das Schicksal eines Menschen geurteilt, der schuldig oder auch unschuldig sein kann.
Und ich erwarte von den Urteilenden (Richter + Schöffen), dass sie der deutschen Sprache mächtig sind, um ein gerechtes Urteil fällen zu können.
Das ist meine - unbedeutende - Meinung. ;-)
MfG
Erwin