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Dr. (i. E.) von und zu Nörgler

Nörgler / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Rechtsabteilung,

ich frage vorsichtshalber mal bei der Leitung hier auf dem Webseite nach ob ich mich in Anlehnung an einen Arbeitsverweigerer, Erschleicher von Sozialleistungen und nicht zuletzt größten bekannten Plagatier aus der aktuellen Ministerriege der Bundesrepublik Deutschland in Herrn "Dr. (i. E.) von und zu Nörgler" umbenennen darf, oder spricht irgend etwas dagegen?

Armes Deutschland!
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wellcome back - kongking
Hm. Frage verstanden? kongking
Text ami-feind
gelöscht_300542 hascherl „Dazu müsstest du nachweislich eine Doktorarbeit arbeiten die überhaupt?...“
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Dazu müsstest du nachweislich eine Doktorarbeit (arbeiten die überhaupt?) gefälscht haben.

Oder 'ehrlich" bei "Konsul Weyer" erworben haben! ;)

Aber mal Spass beiseite, da es sich bei Nicknamen nicht zwingender Weise um Real-Namen handeln muss und in den meisten Fällen auch nur Phantasie-Namen verwendet werden, könnte ich mir vorstellen, dass die Verwendung eines nicht erworbenen Titels keine strafbewährte Handlung darstellt.

mfg :)
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Bayern und seine Amigos The Wasp