Hallo Rechtsabteilung,
ich frage vorsichtshalber mal bei der Leitung hier auf dem Webseite nach ob ich mich in Anlehnung an einen Arbeitsverweigerer, Erschleicher von Sozialleistungen und nicht zuletzt größten bekannten Plagatier aus der aktuellen Ministerriege der Bundesrepublik Deutschland in Herrn "Dr. (i. E.) von und zu Nörgler" umbenennen darf, oder spricht irgend etwas dagegen?
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Hallo Hr. Dr. von und zu Nörgler,
Du musst doch nur unseren zum abgewöhn Carl T. G. Fragen. DER muss dies Wissen.
melde Dich doch öfters, sofern Du noch Lust auf uns nicklers hast. :-)
Gruß Soulmann