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Sehr gutes Argument. peterson
Ne, die sind nicht doof ... rill
BMW... Indronil Ghosh
BMW... Indronil Ghosh
peterson Indronil Ghosh „BMW...“
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Sollte ein Schaden am Kraftfahrzeug eintreten, obwohl der Hersteller eine
Freigabe für E10 erteilt hat, kommt eine Haftung wegen Verletzung seiner Instruktionspflicht im Rahmen der Produkthaftung in Betracht.

Jedoch trifft den Fahrzeugeigentümer die Beweispflicht, dass der Schaden durch die Betankung mit E10-Kraftstoff verursacht wurde. Sollte dies nicht eindeutig geklärt werden können, gilt der Nachweis als nicht geführt.

Der Schaden muss daher nicht nur nachweislich durch Bioethanol hervorgerufen worden sein, sondern gerade durch den erhöhten Biokraftstoffanteil in E10.

Der Nachweis gilt ferner als nicht geführt, wenn nicht ausgeschlossen
werden kann, dass für den Schadeneintritt auch andere Ursachen
verantwortlich sein können.

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