Spare bei Wasser ein, dann wirden die Gebühren trotzdem erhöht, da die Steuereinnahmen trotzdem fliesen müssen.
Sofern die Wasserversorgung durch ein kommunales Unternehmen erfolgt, ist dies dem Prinzip der Kostendeckung verpflichtet. Gewinn darf das kommunale Versorgungsunternehmen langfristig nicht machen.
Mit Steuereinnahmen hat das nichts zu tun.
Problem dabei: Die fixen Kosten fallen - definitionsgemäß - unabhängig von der verbrauchten Wassermenge an. Geht nun der Wasserverbrauch zurück, entfällt auf einen Kubikmeter ein größerer Anteil der fixen Kosten.