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Gilt afair seit 1997! Fragt sich nur, wann es die ... hinter ihren Lenkrädern kapieren? Dass ich von der Straße gedrängt und immer wieder genötigt werde, ist nämlich keine Ausnahme sondern Alltag...
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Ach, und warum sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer völlig sinnfrei sein?
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt grundsätzlich für ALLE Verkehrtsteilnehmer für die ausgewiesene(n) Fahrspur(en). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn für 140 km/h gilt auch für LKW mit Hänger, selbst wenn diese zusätzlichen Geschwindigkeitesbeschränkungen unterliegen.
Wenn ich mich als Fußgänger in einer Fußgängerzone bewege, dann ist es mir egal, ob mich ein rasender Radfahrer über den Haufen fährt oder auch 'nur' ein Rollschuhfahrer oder Skater, weil der sich auf 'Sonderrechte' herausredet und mir am Ende den Schwarzen Peter zuspielt.
Mir persönlich ist es egal, ob sich jemand an die Verkehrsvorschriften hält, solange er sich verkehrsangemessen und rücksichtsvoll verhält. Aber es kann nicht angehen, daß rücksichtslose Zeitgenossen sich selber einen Freibrief ausstellen und meinen, Verbote gelten immer nur für andere.
Eure NiNe