O-Ton unserer Kanzlerin, deren Erziehung und Einstellung wohl noch aus der Zeit im Westen Sibiriens stammt.
In dieser Zivilisationsstufe waren Ethik und Moral noch Fremdwörter.
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N o c h bewege ich mich auf der Basis deutscher Rechtsprechung, wonach jemand n i c h t als Mörder u.ä. bezeichnet werden darf solange er dafür nicht rechtskräftig verurteilt worden ist.
Nach deutscher Rechtssprechung gilt davor nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Mir ist kein entsprechender Prozess oder ein Urteil diesbezüglich bekannt.
Nach eurer Theorie müsste man dann auch Bush als Massenmörder bezeichnen dürfen, leider wurde gegen ihn auch keine Anklage erhoben.
Ich frage mich auch, welche Anklage gegen die Todesschützen im Falle Bin Laden erhoben werden, Notwehr scheidet nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Nachrichten wohl aus.
Ich bin zwar der gleichen Meinung, dass Bin Laden wie Bush mitverantwortlich - wenn auch nicht unmittelbar - am Tod von vielen Menschen ist, doch heiligt der Zweck nicht die Mittel um sich über Gesetze hinwegzusetzen.