Da gibt es nichts einzulenken.
AVM habe sich immer an die Bestimmungen der GPL gehalten und sei selbst in der Open-Source-Community verwurzelt. Vielmehr gehe es um wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche Fragen. Durch die Software von Cybits würde nicht nur die AVM-Firewall und -Kindersicherung entfernt, ohne dass der Kunde das anhand der Benutzeroberfläche erkennen könne; zudem würden IPTV mit T-Home Entertain und der VPN-Zugang nicht mehr funktionieren. Dabei würde die Benutzeroberfläche jedoch weiterhin anzeigen, dass auf dem Gerät die Original-AVM-Firmware liefe. Kunden, die eine FritzBox gekauft hätten, erwarteten zu Recht, dass sie ein funktionierendes Produkt einsetzen können. Daher könne AVM so gravierende Änderungen an der FritzBox nicht hinnehmen.
AVMs Anwälte verwiesen daraufhin auf ein neues Schriftstück, in dem sie "einzelne Codezeilen" angegeben hätten, an denen die behaupteten Urheberrechtsverstöße erfolgten und in dem ausdrücklich dargelegt sei, dass darunter kein Open-Source-Code sei. Komponenten, die möglicherweise unter der GPL stünden, stünden nicht zur Debatte. Vielmehr handle es sich um "komplette Eigenentwicklungen", die teils nicht angesteuert beziehungsweise entfernt würden. Darüber hinaus komme es zu unerlaubten Downloads anderer Teile.
Die von Cybits angebotene Filter-Software "Surf-Sitter DSL" lädt die Software der FritzBox auf den Computer des Nutzers, verändert sie und installiert sie dann wieder auf der Fritzbox.
http://www.heise.de/open/artikel/Verhaertete-Fronten-im-Rechtsstreit-zwischen-AVM-Cybits-und-FSFE-1264765.html